Kategorien
Volkelt-Briefe

Exportgeschäfte: Zoll muss richtig rechnen

Impor­tiert eine Kon­zern­ge­sell­schaft Waren aus und über Toch­ter­ge­sell­schaf­ten nach Deutschland, …

kön­nen die Ver­re­chungs­prei­se in der im Kon­zern übli­cher­wei­se zugrun­de geleg­ten Wäh­rung (hier: EUR) fest­ge­legt wer­den. Das Haupt­zoll­amt darf nicht ein­fach die Lan­des­wah­rung des Aus­fuhr­lan­des zugrun­de legen und anschlie­ßend in EUR umrech­nen, etwa zum Nach­teil des Kon­zern­un­ter­neh­mens, so dass Ein­fuhr­zöl­le nacher­ho­ben wer­den (BFH, Urteil vom 16.4.2013, VII R 48/11).

Für die Pra­xis: Im Prin­zip betrifft das Urteil alle Unter­neh­men, die über ihre aus­län­di­schen Ver­triebs-Gesel­l­­schaf­ten ein­kau­fen. Solan­ge die Prei­se markt­ge­recht sind, kön­nen die in der Wäh­rung ver­bucht wer­den, die im Geschäft ver­ein­bart wur­de. Der Zoll darf nur dann nach­rech­nen, wenn mit Dum­ping-Prei­sen ver­rech­net wird.

Schreibe einen Kommentar