Seit 1.1.2013 gelten für Exportgeschäfte neue einheitliche EU-Vorschriften. Danach gilt: …
- EU-weit sind elektronische Rechnungen genau so zu behandeln wie Papierrechnungen. Berücksichtigen Sie dazu die Vorgaben für die elektronische Rechnungsstellung, die auch für Deutschland gelten.
- Unternehmen mit Umsätzen bis zu 2 Mio. EUR/Jahr können die sog. Ist-Besteuerung beantragen. Vorteil: Sie müssen die Mehrwertsteuer erst zahlen, sobald der Zahlungseingang erfolgt.