Die Offenlegungspflichten für kleinste Unternehmen (Bilanzsumme < 350.000 EUR, Jahresumsatz < 700.000 EUR, weniger als 10 Mitarbeiter) werden zurückgenommen. Nach der sog. Micro-Richtlinie genügt es, …
wenn der Jahresabschluss im Register hinterlegt wird. Ein öffentlicher Zugriff ist aber nur auf Anfrage möglich.
Für die Praxis: Laut BMF wird die Umsetzung in deutsches Recht zügig erfolgen. Damit werden neu gegründete Unternehmen geringfügig entlastet. Da sie aber nur noch eine verkürzte Bilanz aufstellen müssen, entfällt bürokratischer Aufwand. Das gilt auch für viele Komplementär GmbHs oder Besitzgesellschaften in der Betriebsaufspaltung. Eine Umsetzung in deutsches Recht zum 1.1.2013 wird angestrebt.