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Volkelt-Briefe

EU entlastet kleine UG, GmbH und GmbH & Co. KG (Micro-Richtlinie)

Die Offen­le­gungs­pflich­ten für kleins­te Unter­neh­men (Bilanz­sum­me < 350.000 EUR, Jah­res­um­satz < 700.000 EUR, weni­ger als 10 Mit­ar­bei­ter) wer­den zurück­ge­nom­men. Nach der sog. Micro-Richt­li­nie genügt es, …

wenn der Jah­res­ab­schluss im Regis­ter hin­ter­legt wird. Ein öffent­li­cher Zugriff ist aber nur auf Anfra­ge möglich.

Für die Pra­xis: Laut BMF wird die Umset­zung in deut­sches Recht zügig erfol­gen. Damit wer­den neu gegrün­de­te Unter­neh­men gering­fü­gig ent­las­tet. Da sie aber nur noch eine ver­kürz­te Bilanz auf­stel­len müs­sen, ent­fällt büro­kra­ti­scher Auf­wand. Das gilt auch für vie­le Kom­ple­men­tär GmbHs oder Besitz­ge­sell­schaf­ten in der Betriebs­auf­spal­tung. Eine Umset­zung in deut­sches Recht zum 1.1.2013 wird ange­strebt.

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