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Volkelt-Briefe

EU beschließt eine einheitliche Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer

Das EU-Par­la­ment hat die Vor­aus­set­zun­gen dafür geschaf­fen, um ein­heit­li­che Besteue­rungs­grund­la­gen für Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten (GKKB) ein­zu­füh­ren. Damit hat das Par­la­ment einen Gesetz­ent­wurf der EU-Kom­mis­si­on zuge­stimmt, der die Erhe­bung der Kör­per­schaft­steu­er euro­pa­weit ver­ein­heit­li­chen wird. Dabei wird es sich um eine frei­wil­li­ge Vor­ga­be han­deln. Die Umset­zung wird vor­aus­sicht­lich noch eini­ge Jah­re dau­ern – vor 2016 ist rea­lis­ti­scher­wei­se nicht mit einer Erleich­te­rung für die Unter­neh­men zu rech­nen, die auf­grund unter­schied­li­cher Steu­er-Stan­dards in ihren aus­län­di­schen Nie­der­las­sun­gen und Toch­ter­ge­sell­schaf­ten z. Z. dop­pelt bilan­zie­ren müssen.

Text und Bild zur Ver­öf­fent­li­chung frei unter Quel­len­an­ga­be: Vol­kelt-Bra­tungs-Cen­ter www.GmbH-GF.de

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