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E‑Commerce: Vorsicht mit Werbe-E-Mails

Hat ein poten­ti­el­ler Kun­de oder ein ehe­ma­li­ger Geschäfts­part­ner Sie dar­auf hin­ge­wie­sen, dass er kei­ne Wer­be-E-Mails erhal­ten möch­te und dies … in einem Abmahn­ver­fah­ren erfolg­reich gegen Andro­hung einer Ver­trags­stra­fe (hier: 3.000 €) durch­ge­setzt hat, kann die­ser für jeden Ver­stoß eine sol­che Stra­fe ein­for­dern und – laut OLG Hamm – auch erfolg­reich durch­set­zen (OLG Hamm, Urteil vom 25.11.2016, 9 U 66/15).

Klei­ne Ver­säum­nis­se kön­nen also teu­er wer­den. Spä­tes­tens wenn eine Abmah­nung erfolgt, soll­ten Sie alle für die Wer­bung genutz­ten Daten­ban­ken ent­spre­chend abglei­chen. Das gilt ins­be­son­de­re für den Fall, dass für die Wer­bung auch bereits ver­schick­te E‑Mails noch­mals ver­wen­det wer­den, ohne dass der Ver­tei­ler lau­fend geprüft wird.

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