Alleine in der ersten Januarhälfte 2015 gab es 5.325 Anfragen auf der Hotline der Bundesregierung zum Mindestlohn. Das waren überwiegend Arbeitgeber, die mit der konkreten Umsetzung Probleme hatten und haben. Auf Druck der Arbeitgeber, der Verbände und anderer Betroffener hat die Bundesregierung nun … eine Prüfung der Umsetzungsbestimmungen zum Mindestlohn bis April zugesagt. Dabei soll es nicht nur um Sonderprobleme (Vereine, ausländische Beschäftigte) gehen. Auf Druck z. B. des Wirtschaftsflügels in der Union werden wohl auch die Probleme zur Sprache kommen, die in der Praxis kleinerer mittelständischer Firmen auftreten. Nach wie vor ungelöst sind:
- die Anrechnung und Berücksichtigung von Sonderzahlungen,
- die Umrechnung von leistungsbezogenen Löhnen (Umsatz- oder Stück-abhängige Bezahlung),
- die Erfassung der Arbeitszeiten in Unternehmen ohne ein automatisches Zeiterfassungs-System,
- die Dokumentation der Arbeitszeiten von Mini-Jobbern und
- die Dokumentation frei zu vereinbarender Arbeitszeiten.
Für die Praxis: Bis Mitte April werden von der Bundesregierung noch Rückmeldungen aus der Praxis angenommen – dann wird neu entschieden. Wenn Sie eine Rückmeldung geben wollen: Kein Problem > www.Der-Mindestlohn-gilt.de > Ihre Fragen > Hotline unter 030/60280028.
Wichtig: Die Dokumentationspflicht gilt nur für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) und für die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (§ 2a) genannten Wirtschaftsbereiche, in denen eine besondere Missbrauchsgefahr besteht. Sie ist in diesen Bereichen beschränkt auf Beschäftigte mit verstetigten regelmäßigen Monatsgehältern von höchstens 2.958 EUR (Baubranche, Logistik und Transport, Gastronomie, Personenbeförderung, Gebäudereinigung, Fleischwirtschaft).