Kategorien
Volkelt-Briefe

Drohungen, Einschüchterungen – so weit gehen Finanzbeamte

Wie es im Umgang zwi­schen den Finanz­be­hör­den und Unter­neh­mern bestellt ist, offen­bart eine Initia­ti­ve des Wirt­schafts­ver­ban­des indus­tri­el­ler Unter­neh­men Baden (WVIB). Es geht dar­um, wie die deut­schen Behör­den aus­län­di­sche Nie­der­las­sun­gen behan­deln und was für ein Umgangs­ton die Behör­den­ver­tre­ter dabei auf­le­gen. Der WVIB hat es geschafft, …die Par­tei­en an den Tisch zu brin­gen und über Ver­bes­se­run­gen und ver­trau­ens­bil­den­de Maß­nah­men zu ver­han­deln. Eines der Ergeb­nis­se der Gesprä­che: „Man ver­pflich­tet sich, auf Vor­wür­fe, Unter­stel­lun­gen und Dro­hun­gen zu ver­zich­ten“. Das geht in Rich­tung Finanz­be­hör­den und um die Steu­er­pra­xis, wonach Aus­lands­nie­der­las­sun­gen ledig­lich eine Gewinn­mar­ge von 5 % des Umsat­zes zuge­bil­ligt wird – ganz unab­hän­gig von den tat­säch­li­chen Bege­ben­hei­ten. Bereits im Vor­feld berich­te­ten vie­le betrof­fe­ne Unter­neh­mer von Basar-Situa­tio­nen und um Kuh­han­del mit Finanz­ge­richts­pro­zes­sen, die die Unter­neh­men mit jah­re­lan­gen Unsi­cher­hei­ten belasten.

Fazit: Die Gesprä­che zwi­schen den badi­schen Unter­neh­mern und der Ober­fi­nanz­di­rek­ti­on Karls­ru­he wer­den fort­ge­setzt. Über die Ergeb­nis­se wird der Finanz­mi­nis­ter – und hof­fent­lich auch alle davon betrof­fe­nen Unter­neh­men und die Öffent­lich­keit – informiert.

Für die Pra­xis: Hin­ter­grund der Aus­ein­an­der­set­zung ist die Pra­xis der Finanz­be­hör­den, die Geschäf­te von Zweig­nie­der­las­sun­gen und Toch­ter­ge­sell­schaf­ten im Aus­land nach den Vor­schrif­ten für inner­be­trieb­li­che Ver­rech­nungs­prei­se und (in Zukunft) nach der Betriebs­stät­ten­ge­winn­auf­tei­lungs­ver­ord­nung steu­er­lich zu erfas­sen und zu bewer­ten. Bei­de BMF-Vor­ga­ben sind behörd­li­che Umset­zun­gen, die mit dem Außen­steu­er­recht – also der Besteue­rung Aus­lands­ge­schäf­ten inlän­di­scher Unter­neh­men– nicht im Ein­klang ste­hen und sich nicht auf kla­re Rechts­vor­schrif­ten beru­fen, son­dern ver­wal­tungs­in­ter­ne Umset­zun­gen „im kaum kon­trol­lier­ba­ren, rechts­frei­en Raum“ sind. Damit ist es den Unter­neh­men auch nur schwer mög­lich, sich dage­gen gericht­lich zu wehren.

Schreibe einen Kommentar