Wie es im Umgang zwischen den Finanzbehörden und Unternehmern bestellt ist, offenbart eine Initiative des Wirtschaftsverbandes industrieller Unternehmen Baden (WVIB). Es geht darum, wie die deutschen Behörden ausländische Niederlassungen behandeln und was für ein Umgangston die Behördenvertreter dabei auflegen. Der WVIB hat es geschafft, …die Parteien an den Tisch zu bringen und über Verbesserungen und vertrauensbildende Maßnahmen zu verhandeln. Eines der Ergebnisse der Gespräche: „Man verpflichtet sich, auf Vorwürfe, Unterstellungen und Drohungen zu verzichten“. Das geht in Richtung Finanzbehörden und um die Steuerpraxis, wonach Auslandsniederlassungen lediglich eine Gewinnmarge von 5 % des Umsatzes zugebilligt wird – ganz unabhängig von den tatsächlichen Begebenheiten. Bereits im Vorfeld berichteten viele betroffene Unternehmer von Basar-Situationen und um Kuhhandel mit Finanzgerichtsprozessen, die die Unternehmen mit jahrelangen Unsicherheiten belasten.
Fazit: Die Gespräche zwischen den badischen Unternehmern und der Oberfinanzdirektion Karlsruhe werden fortgesetzt. Über die Ergebnisse wird der Finanzminister – und hoffentlich auch alle davon betroffenen Unternehmen und die Öffentlichkeit – informiert.
Für die Praxis: Hintergrund der Auseinandersetzung ist die Praxis der Finanzbehörden, die Geschäfte von Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im Ausland nach den Vorschriften für innerbetriebliche Verrechnungspreise und (in Zukunft) nach der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung steuerlich zu erfassen und zu bewerten. Beide BMF-Vorgaben sind behördliche Umsetzungen, die mit dem Außensteuerrecht – also der Besteuerung Auslandsgeschäften inländischer Unternehmen– nicht im Einklang stehen und sich nicht auf klare Rechtsvorschriften berufen, sondern verwaltungsinterne Umsetzungen „im kaum kontrollierbaren, rechtsfreien Raum“ sind. Damit ist es den Unternehmen auch nur schwer möglich, sich dagegen gerichtlich zu wehren.