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Volkelt-Briefe

Manager-Haftung: Doppel-„ROT” für Middelhoff

Der Fall Mid­del­hoff geht in die nächs­te Run­de (vgl. Vol­kelt-Brief vom 28.11.2014). Zunächst hat­te der WDR eine geplan­te Doku­men­ta­ti­on über Tho­mas Mid­del­hoff kurz­fris­tig aus dem Pro­gramm gestri­chen. Begrün­dung: Die Pro­duk­ti­ons­fir­ma hat­te Tho­mas Mid­del­hoff ver­trag­lich ein Mit­spra­che­recht bei der Pro­duk­ti­on ein­ge­räumt. Jetzt ver­lor der Ver­lag Lan­gen-Mül­ler gegen den Spie­gel vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt Stutt­gart und muss die 1. Auf­la­ge von Mid­del­hoffs Bio­gra­phie „A 115” kom­plett ein­stamp­fen – die Vor­wür­fe Mid­del­hoffs gegen die Spie­gel-Bericht­erstat­tung waren nicht zu hal­ten. Aller­dings ist die um die kri­ti­schen Pas­sa­gen gekürz­te 2. Auf­la­ge bereits im Handel.

Für Mid­del­hoff selbst – Vor­zei­ge-Mana­ger in den acht­zi­ger- und neun­zi­ger Jah­ren – dürf­te das nicht nur ein wei­te­rer Image-Ver­lust sein. Ins­ge­samt dürf­te sei­ne Glaub­wür­dig­keit ange­schla­gen, was dazu füh­ren wird, dass er die Rol­le des kri­ti­schen Maners in der Öffent­lich­keit kaum mehr wird spie­len kön­nen. Nach auch umstrit­te­nen Talk­show-Auf­trit­ten bei Mar­kus Lanz und in der NDR-Talk­show dürf­ten die Vor­hän­ge der öffent­li­chen Büh­nen für ihn erst ein­mal geschlos­sen bleiben.

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