Geschäftsführer, die erst seit kurzem im Amt sind, sollten unbedingt noch vor dem Jahresende prüfen, ob Sie bereits die Voraussetzungen für die Erteilung einer Pensionszusage erfüllen. Die Pensionszusage der GmbH an ihren Geschäftsführer ist für kleinere und mittelgroße GmbH immer noch eine der besten Möglichkeiten, die Steuerbemessungsgrundlage der GmbH dauerhaft zu mindern. Der Vorteil: Die Pensionsrückstellung wirkt sich in der Bilanz der GmbH Gewinn mindernd aus. Voraussetzung: …
Sie sind bereits seit 2 Jahren im Amt und die GmbH schreibt schwarze Zahlen.
Dazu sollten die Gesellschafter der GmbH möglichst noch in 2011 per Gesellschafter-Beschluss eine Pensi-onszusage ab 01.01.2012 für den Gesellschafter-Geschäftsführer beschließen (Änderung des Geschäftsführer-Anstellungsvertrages). Nur dann ist sichergestellt, dass Sie diese Form der steuergünstigen Altersversorgung bereits für das gesamte Jahr 2012 nutzen können.
Für die Praxis: Für GmbH-Neugründungen verlangt das Finanzamt für die steuerliche Anerkennung eine Wartezeit von 5 Jahren. Ausnahme: Es handelt sich um eine Umgründung z. B. aus einer bereits seit längerem agierenden (Ein-) Personen-Gesellschaft. Empfehlung: Neben der Wartezeit müssen zur steuerlichen Anerkennung der Pensionszusage noch zahlreiche andere Bedingungen eingehalten werden (z. B. Gleichbehandlungsgrundsatz, Rückdeckung, Bezugsrechte usw.) Dazu empfehlen wir auf jeden Fall Beratung durch den Steuerberater. Wenn Sie noch keine Pensionszusage vereinbart haben, gehört das unbedingt auf die Tagesordnung zum nächsten Steuerberater-Termin.
Arbeitshilfen: Beschluss-Formular: Zusage einer Pension, Alles zur Pensionszusage inkl. Muster