Unterdessen geben die meisten Banken und Versicherungen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, dass es keinen Schadensersatz bei Missbrauch gibt, wenn auf einem Mobilgerät zugleich Online-Banking und der sms-TAN-Empfang durchgeführt wird. …
Laut AGB muss der Kunde dann den entstandenen Schaden in voller Höhe selbst tragen. Darauf weist jetzt die Verbraucherzentrale Sachsen hin (Pressemitteilung VZ Sachen).
Für die Praxis: Auch wenn zur Zeit noch nicht klar ist, ob diese AGB gerichtlicher Prüfung stand hält, sollten Sie sich unbedingt daran halten – auch wenn das ansonsten komfortable Verfahren doch etwas umständlicher wird.