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Volkelt-Briefe

Unternehmensplanung – Koalition verständigt sich auf 12 Punkte-Plan

Wich­tig für die stra­te­gi­sche Unter­neh­mens­pla­nung auch für klei­ne­re Fir­men blei­ben die steu­er­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen in Deutsch­land. Das betrifft Unter­neh­mens-Um­­struk­tur­ie­run­gen, Ver- und Zukäu­fe, aber auch die Nach­fol­ge-Rege­lun­gen und damit die lang­fris­ti­ge Siche­rung des Unter­neh­mens. Jetzt haben die Finanz­po­li­ti­ker aus Uni­on und FDP ihre Vor­stel­lun­gen in einem 12-Punk­te­pa­pier vor­ge­stellt. Hier die für die Pla­nung im mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­mens­ver­bund wich­tigs­ten Eckdaten …

zu den steu­er­po­li­ti­schen Vor­stel­lun­gen der schwarz-gel­ben Koalition:

  • Steu­er­li­che Organ­schaft: Hier sol­len die Vor­aus­set­zun­gen für die steu­er­li­che Aner­ken­nung der Organ­schaft (das betrifft: Umsatz­steu­er, Kör­per­schaft­steu­er, Ver­lust­ver­rech­nung) ver­ein­facht wer­den. Bis­her muss ein Gewinn­ab­füh­rungs­ver­trag mit fes­ter Lauf­zeit abge­schlos­sen wer­den und eine Ver­lust­über­nah­me statt­fin­den. Wie die ver­ein­fach­te Lösung aus­se­hen soll, steht im Ein­zel­nen aller­dings noch nicht fest.
  • Rei­se­kos­ten­re­ge­lung: Nach dem Vor­schlag der Finanz­ex­per­ten soll hier der Begriff der sog. regel­mä­ßi­gen Arbeits­stät­te durch die „ers­te Tätig­keits­stel­le“ ersetzt wer­den, um danach Fahrt­kos­ten, Ver­pfle­gungs­auf­wand und Unter­kunfts­kos­ten steu­er­lich ein­zu­gren­zen. Vor­sicht: Hier könn­te der Schuss nach hin­ten los­ge­hen. Es muss näm­lich befürch­tet wer­den, dass die zum Teil unter­neh­mens­freund­li­che Recht­spre­chung der Finanz­ge­richt damit aus­ge­he­belt wer­den und eine neue Rechts­la­ge geschaf­fen wird, was zu einer erheb­li­chen Rechts­un­si­cher­heit füh­ren wird.
  • Mög­lich­kei­ten beim Ver­lust­rück­trag: Die Mög­lich­keit zum Ver­lust­rück­trag soll von bis­her 511.000 EUR auf 1 Mio. EUR erhöht werden.
  • Ver­ein­fa­chun­gen bei der Weg­zugs­be­steue­rung: Auch hier wird es weder zu Erleich­te­run­gen noch zu einer Ver­ein­fa­chung im Besteue­rungs­ver­fah­ren kom­men. Im Gegen­teil: Nach den Vor­stel­lun­gen der schwarz-gel­ben Finanz­po­li­ti­ker sol­len Unter­neh­men bei der Ver­la­ge­rung von Wirt­schafts­gü­tern des Anla­ge­ver­mö­gens ins Aus­land zusätz­lich zu der auf 5 Jah­re gestreck­ten Besteue­rung für die aus­ste­hen­den Beträ­ge Sicher­hei­ten stel­len und Zin­sen zah­len. Das bedeu­tet eine wei­te­re Hür­de und in der Pra­xis weni­ger Fle­xi­bi­li­tät für deut­sche Unter­neh­men im euro­päi­schen Wettbewerb.
  • Sons­ti­ge Maß­nah­men: Zusätz­lich wer­den eini­ge Vor­schrif­ten in dem Sin­ne vor­ge­schla­gen, die in ers­ter Linie der Ein­nah­me­si­che­rung der Finanz­kas­sen die­nen So sol­len z. B. Ver­lus­te bei der Ver­schmel­zung von Gesell­schaf­ten nicht mehr ohne Wei­te­res genutzt wer­den kön­nen oder der Betriebs­aus­ga­ben­ab­zug der Zin­sen soll wei­ter ein­ge­schränkt wer­den soll.

Fazit: In der Gesamt­be­trach­tung brin­gen die­se Vor­ha­ben allen­falls mar­gi­na­le Ver­bes­se­run­gen für Unter­neh­men. Das ange­kün­dig­te Ziel einer weit rei­chen­den Steu­er­ver­ein­fa­chung wird mit den geplan­ten Maß­nah­men auf kei­nen Fall ange­gan­gen. Vie­le Ver­ein­fa­chungs­vor­schlä­ge der Wirt­schafts­ver­bän­de wur­den erst gar nicht berück­sich­tigt. Von einer Reform kann somit nicht gespro­chen wer­den, Aus der Sicht der Unter­neh­men sind auch kei­ne Ver­ein­fa­chun­gen zu erwar­ten, die den büro­kra­ti­schen Auf­wand zur Ermitt­lung der Besteue­rungs­grund­la­gen nach­hal­tig entlasten.

Für die Pra­xis: In der mit­tel­fris­ti­gen Unter­neh­mens­pla­nung wird es – vor­aus­ge­setzt die CDU/CSU/ FDP-Koali­ti­on über­steht die Bun­des­tags­wah­len 2013 – nicht zu spür­ba­ren Ände­run­gen in der Besteue­rung der Unter­neh­men in Deutsch­land kom­men. Das betrifft die Höhe der Besteue­rung und den büro­kra­ti­schen Auf­wand. Inso­fern soll­ten Unter­neh­mens­pla­nun­gen unab­hän­gig von den steu­er­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen nach vor­ne ent­wi­ckelt wer­den – also z. B. Unter­neh­mens­zu­sam­men­schlüs­se, Ent­flech­tun­gen von ver­bun­de­nen Unter­neh­men, die Ver­la­ge­rung von Unter­neh­mens­tei­len ins Aus­land oder die Über­tra­gung von Unter­neh­mens­be­tei­li­gun­gen im Rah­men de Nach­fol­ge­pla­nung. Auch mit einer Ver­ein­fa­chung der Erb­schaft­steu­er für die Über­tra­gung von Unte­neh­men ist in den nächs­ten Jah­ren nicht zu rechnen.

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