Neben der Finanz- und Bankenkrise und den eingetrübten Konjunkturaussichten für 2012 gibt es noch ganz andere Themen, die für nicht wenige Unternehmer eine existenzielle Bedrohung sind. Und zwar insbesondere für kleinere Unternehmen, die sich professionelle Rechtsberatung und lange Prozesse nicht leisten können. Sogar TV-Entertainer Hape Kerkeling hat jetzt in seinem Jahresrückblick 2011 die höchst umstrittene Praxis der Verprobung durch die Finanzbehörden angeprangert und damit erstmals einer breiten Öffentlichkeit Methoden der Finanzbehörden aufgezeigt, die sonst nur im Stillen ausgetragen werden. Der Steuerbürger ist ansonsten ohne öffentliche Kontrolle den Unterstellungen der übermächtigen Finanz-Bürokratie ausgesetzt.
Im vorgeführten Fall geht es um einen kleineren Gastronomiebetrieb, dem das Finanzamt unterstellt, dass die verkauften Schnitzel statt der angegebenen 250 Gramm nur mit 180 Gramm zu veranschlagen sind. Folge: Die verkaufte Menge und die Umsätze werden nach oben „geschätzt“. Und zwar hier ganz konkret um insgesamt 38.000 €, was das finanzielle Ende des betroffenen Gewerbetreibenden bedeutet. Um was geht es und was können Sie dagegen tun? …
Die Finanzbehörden ermitteln Durchschnitts-Verbrauchsmengen. Z. B. Schnitzel-Gewichte für Gastronomen, auch Shampoo-Verbrauch bei Frisören, Holzverbrauch bei Schreinern, Farbverbrauch bei Lackierern usw. . Abweichungen vom Durchschnittsverbrauch werden steuerlich nicht nachvollzogen. Wer größere Schnitzel verkauft, als Malerbetrieb die Tapete mehrmals streicht oder als Frisör bei der Haarwäsche mehr Shampoo als vorgesehen verbraucht, dem wird automatisch unterstellt, dass er bei den Umsätzen falsche Angaben macht.
Das ist also kein Einzelfall. Auch wir haben an dieser Stelle bereits öfter auf solche Fälle verwiesen – zuletzt z. B. auf die Befragung der Finanzbehörden zur Kundenstruktur von Frisören, um daraus Werte für Durchschnittsverbrauchsmengen zu erhalten (vgl. Nr. 20/2011). Nach unseren Einschätzungen wird in fast allen Prüfungen bei Betrieben, in denen die Einkaufsmengen vollständig erfasst sind, die Umsätze aber Bandbreiten zulassen, mit sog. Verprobungen nach Durchschnittswerten nachgerechnet. Wir schätzen, dass es bundesweit mindestens bei einer fünfstelligen Zahl von Prüfungen zu Beanstandungen und Nachversteuerungen kommt. Dass wir mit diesen Schätzungen nicht alleine stehen, belegte in besagter TV-Sendung auch WISO-Wirtschaftsexperte Michael Opoczynski. Dabei ist diese Rechtspraxis der Finanzbehörden höchst zweifelhaft und verfassungsrechtlich umstritten. De facto schaffen die Finanzämter so eine Umkehr der Beweislast. Der Gewerbetreibende muss beweisen, dass er Umsätze nicht gemacht hat. Dabei legen die Finanzbehörden mit Durchschnittswerten einen Maßstab vor, der durch Nichts gerechtfertigt ist als einer Durchschnittsberechnung. Eine gesetzliche Vorgabe z. B. für eine Portionierung oder Verbrauchsmengen ist nicht vorgesehen und in einer Wettbewerbswirtschaft nicht systemkonform. Dazu kommt die Praxis der Betriebsprüfung, auf den Prüfling Druck auszuüben und notfalls einen Kompromiss gegen Zahlung durchzusetzen – sei es mit dem Hinweis auf ein mögliches Strafverfahren. Was im Klartext einem beruflichen Aus für den Betroffenen gleichkommt.
Für die Praxis: Wichtig ist, dass Betroffene sich wehren und dazu ggf. auch an die Öffentlichkeit gehen. Das scheint derzeit die einzige Möglichkeit, einen gewissen öffentlichen Druck auf die Finanzbehörden auszuüben. Sobald es um größere Beträge geht, sollten Sie auch neben Ihrem Steuerberater einen Fachanwalt für Steuerrecht einschalten. Auf keinen Fall sollten Sie „klein beigeben“. Nach unseren Erfahrungen müssen Sie dann damit rechnen, dass Sie demnächst wieder auf der Liste der zu prüfenden Unternehmen stehen. Informieren Sie auch den Ansprechpartner Recht der IHK, den Branchenverband und die Fachpresse.