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Volkelt-Briefe

Private Insolvenz: Informieren Sie Ihre Mit-Gesellschafter

Als Geschäfts­füh­rer einer GmbH kön­nen Sie  jeder­zeit abbe­ru­fen wer­den. Aber: Im Gesell­schafts­ver­trag kann ver­ein­bart wer­den, dass ein wich­ti­ger Grund vor­lie­gen muss. Ob ein sol­cher vor­liegt, ist recht­lich oft nur schwer zu bewei­sen und durch­zu­set­zen. Das kann aber bereits der Fall sein, wenn …

der Geschäfts­füh­rer in ein pri­va­tes Insol­venz­ver­fah­ren kommt und die GmbH nicht dar­über infor­miert ist (z. B. OLG Stutt­gart, 14 U 50/05). Dro­hen der GmbH aus der Pri­vat-Insol­venz Nach­tei­le, kann somit eine sofor­ti­ge Abbe­ru­fung aus wich­ti­gem Grund gerecht­fer­tigt sein.

Bei­spiel: Der Geschäfts­füh­rer einer Ver­mö­gens­ver­wal­ten­den GmbH kommt pri­vat in Schwie­rig­kei­ten. U. U. ist davon aus­zu­ge­hen, dass der seriö­se Ruf der GmbH Scha­den nimmt. In die­sem Fall ist davon aus­zu­ge­hen, dass die pri­va­te Insol­venz als Abbe­ru­fungs­grund auch bei gericht­li­cher Prü­fung Bestand haben dürfte.

Für die Pra­xis: Für den Geschäfts¬führer, der von einer pri­va­ten Insol­venz betrof­fen ist, bedeu­tet das: Infor­mie­ren Sie auf jeden Fall die Gesell­schaf­ter davon. Damit ist zumin­dest sicher­ge­stellt, dass Ihr Schwei­gen nicht zusätz­lich als Ver­trau­ens­ver­lust gewer­tet wer­den kann. Ach­tung: Es ist durch­aus üblich, dass im Gesell­schafts­ver­trag die pri­va­te Insol­venz als wich­ti­ger Grund zur sofor­ti­gen Abbe­ru­fung auf­ge­führt ist. In die­sem Fall soll­ten Sie Alles unter­neh­men, um die pri­va­te Insol­venz zu ver­mei­den und so Ihre zukünf­ti­gen Ein­nah­men aus der Geschäfts­füh­rer-Tätig­keit sichern.

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