Müssen Sie für einen Mitarbeiter, der regelmäßig oder wiederkehrend krank oder sonst verhindert ist, einen zusätzlichen Mitarbeiter einstellen, dann dürfen Sie …
einen Mitarbeiter mit einem befristeten Arbeitsvertrag einstellen und diesen sogar mehrfach befristet verlängern (EuGH, Urteil vom 26.1.2012, C‑586/10).
Für die Praxis: Aufpassen müssen Sie aber, dass sich aus dem Abschluss von befristeten Ketten-Arbeitsverträgen nicht ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Festanstellung ergibt. Aus diesem Grunde sollten Sie den befristeten Arbeitsvertrag regelmäßig neu fassen (Arbeitszeiten, Vergütung, Dauer der Befristung, Begründung).