Laut Landesarbeitsgericht (LAG) rechtfertigt eine vermutete Unterschlagung in Höhe von 14,99 € keine Kündigung …
aus wichtigem Grund (fristlose Kündigung). Der Mitarbeiter eines Unternehmens der Abfallwirtschaft hatte einem Kunden einen Beleg über 14,95 € nicht ausgehändigt. Der Arbeitgeber ging davon aus, dass der Mitarbeiter diesen Betrag unterschlagen wollte. Für eine fristlose Kündigung genügt das allerdings nicht (LAG Düsseldorf, Urteil vom 17.1.2012, 17 Sa 252/11).
Für die Praxis: Brisant an dem Fall ist, dass der gekündigte Mitarbeiter zuvor erfolglos für den Betriebsrat des Unternehmens kandidierte. Gehen Sie in vergleichbaren Fällen davon aus, dass die Arbeitsgerichte dann besonders gründlich prüfen und im Zweifel zugunsten des Mitarbeiters entscheiden werden. Grundsätzlich gilt: Im Bagatell-Fall (geringer Streitwert, geringfügige Vergehen des Arbeitnehmers) müssen Sie auf jeden Fall vorher abmahnen.