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Volkelt-Briefe

Keine (kommerziellen) Facebook-Freundschaftanfragen ohne Einwilligung des Angefragten

Laut LG Ber­lin sind sog. Freund­schafts­an­fra­gen eines Unter­neh­mens mit geschäft­li­chem Hintergrund …

unzu­läs­sig und damit nur mit der Zustim­mung des Ange­frag­ten mög­lich (LG Ber­lin, Urteil vom 6.3.2012, 16 O 551/10).

Für die Pra­xis: Vor­sicht – das ist ein gefun­de­nes Fres­sen für Abmah­ner. Bis zur (end­gül­ti­gen) Klä­rung der Rechts­la­ge durch ein höher instanz­li­ches Urteil soll­ten Sie dar­auf ach­ten, dass von Ihrer kom­mer­zi­el­len Face­book-Sei­te kei­ne Freund­schafts­an­fra­gen mehr ver­sandt wer­den. Aller­dings muss davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass auch ande­re Gerich­te die­se Rechts­la­ge bestä­ti­gen wer­den. Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.

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