Kategorien
Volkelt-Briefe

Geschäftsführer riskiert berufliche Zukunft bei fehlerhafter Buchführung

Ist der Zeit­punkt der Insol­venz­rei­fe der GmbH wegen einer undurch­sich­ti­gen Buch­füh­rung nicht mehr nach­zu­voll­zie­hen, haftet …

auto­ma­tisch der Geschäfts­füh­rer. Weil davon aus­zu­ge­hen ist, dass er die 3‑Wochenfrist für den Insol­venz­an­trag (§ 64 GmbH-Gesetz) über­schrit­ten hat (BGH, Urteil vom 24.1.2012, I ZR 119/10).

Für die Pra­xis: Der Geschäfts­füh­rer kann sich sei­ner Haf­tung aus Insol­venz­ver­schlep­pung nicht ent­zie­hen, wenn durch Män­gel in der Buch­füh­rung nicht mehr zu rekon­stru­ie­ren ist, wann genau die Zah­lungs­un­fä­hig­keit ein­ge­tre­ten ist. Bei Insol­venz­ver­schlep­pung han­delt es sich um einen Straf­tat­be­stand. Laut § 6 Abs. 2 Buch­sta­be a GmbH-Gesetz ist eine wei­te­re Bestel­lung zum Geschäfts­füh­rer dann nicht mehr möglich.

Schreibe einen Kommentar