Geschäftsführer, die Kindesunterhalt zahlen, …
werden in 2012 nicht zusätzlich belastet. Die der Bemessung der Unterhaltshöhe zugrunde liegenden Werte der Düsseldorfer Tabellen werden in 2012 nicht verändert. Nach Auffassung des OLG Düsseldorf ist das nicht erforderlich, weil es von 2011 zu 2012 nicht zu gesetzlichen oder steuerlichen Änderungen gekommen ist, die zu berücksichtigen wären (OLG Düsseldorf, PM vom 12.12.2011).