gleich zum Jahresbeginn müssen Sie sich auf die neue Praxis der Finanzverwaltung in Sachen gemischte Geschäftsreisen einstellen. Bei privaten Reisen, auf denen Sie auch geschäftliche Termine wahrnehmen, schauen die Finanzbehörden 2012 ganz genau hin. Konkret: …
Das Finanzamt verlangt einen „objektiven Maßstab“, nach dem Privates und Geschäftliches der Reise aufgeteilt werden (> BMF-Vorschriften). Es gibt allerdings keine klaren Vorgaben dazu, was die Behörden unter einem objektiven Aufteilungsmaßstab verstehen. Beispiel: die anteilige Zeit als Aufteilungsmaßstab. Findet während eines einwöchigen Aufenthalts eine halbtägige betriebliche Veranstaltung statt, dann sind 1/14 der Kosten als betrieblich veranlasst und als Betriebsausgaben abzugsfähig. Stellen Sie sich aber darauf ein, dass die Finanzämter dafür konkrete Belege sehen wollen. Sie müssen also – z. B. anhand der Einladung oder der Veranstaltungsunterlagen – die tatsächliche Dauer nachweisen können.
Für die Praxis: Schwierig ist das, wenn Sie einen Geschäftspartner im informellen Umfeld treffen und Sie dafür Belege vorlegen sollen. In diesem Fall sollten Sie lückenlos dokumentieren: Vormerkung Terminkalender, voraussichtliche Dauer, Treffpunkt (Hotel, Restaurant), Belege über reservierte oder angemietete Räume (!), eMail-Protokoll mit Zeitangaben.