Zum 1.4. wird für deutsche Exporteure, die ins EU-Ausland (§ 4 Nr. 1 Buchst. a i.V. m. § 6 UStG) liefern, die sog. Gelangensbestätigung als Voraussetzung für die Umsatzsteuerbefreiung der Lieferung verbindlich eingeführt (Muster: Gelangensbestätigung). Dieses neben der bisher üblichen Lieferbestätigung zusätzliche Dokument bedeutet für Exporteure und Frachtunternehmen einen enormen zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Nach heftigen Protesten aus der Wirtschaft hat sich das Bundesfinanzministerium jetzt bereit erklärt, vor der endgültigen Umsetzung dieser Bürokratievorschrift erneut zu prüfen, ob hier eine einfachere Lösung möglich ist.
Für die Praxis: Dazu gab es jetzt ein Absprache …
mit den Finanzministern der Länder, wonach die Übergangsregelung bis zum 30.6.2012 verlängert wird. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Bis dahin können Sie die Übergangsvorschrift nutzen, wonach die Lieferbestätigung für die Befreiung von der Umsatzsteuer für EU-Lieferungen ausreicht.