Nach ELENA droht den Behörden jetzt die zweite große Panne in Sachen Vereinfachung von Verwaltungsabläufen. Jetzt haben die Finanzbehörden die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) zunächst für einige Monate ausgesetzt. Dennoch halten die Behörden am endgültigen Starttermin zum 1.1.2012 fest.
Zum Stand des Verfahrens: Unterdessen habe die meisten Steuerzahler die maschinell erstellte und etwas unverständliche „Information über die erstmals elektronisch gespeicherten Daten für den Lohnsteuerabzug“ erhalten. So ist zum Beispiel lediglich im Kleingedruckten vermerkt, dass Freibeträge (z. B. für Werbungskosten) für 2012 neu beantragt werden müssen – also nicht automatisch aus dem vorangegangenen Lohnsteuerverfahren übernommen werden. Bekannt wurde auch, dass es bei der Übertragung der Lohnsteuer-Daten massenhaft zu Fehlern gekommen ist. Die Fehlerquote ist so alarmierend, dass selbst der Deutsche Steuerberaterverband eine Verschiebung des Projektes um ein Jahr fordert.
Für die Praxis: Stellen Sie sich darauf ein, dass die Bundesfinanzbehörden am Verfahren zunächst wie geplant festhalten werden. Überprüfen Sie …
eigenhändig die Lohnsteuerdaten, die für Sie als GmbH-Geschäftsführer hinterlegt sind. Stimmen die Daten nicht, müssen Sie sich mit Ihrem Finanzamt in Verbindung setzen und Nachbesserung verlangen. Wollen Sie das Lohnsteuerermäßigungsverfahren nutzen, müssen Sie das beantragen. Das entsprechende Formular gibt es unter www.formulare-bfinv.de. Erledigt der Steuerberater Ihre Steuer-Angelegenheiten, sorgen Sie dafür, dass das Ihnen persönlich zugestellte Schreiben des FA an den Steuerberater weitergeleitet wird.