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Volkelt-Briefe

ELSTAM: Auch jeder Geschäftsführer muss seine FA-Information zur elektronischen Lohnsteuerkarte prüfen …

Nach ELENA droht den Behör­den jetzt die zwei­te gro­ße Pan­ne in Sachen Ver­ein­fa­chung von Ver­wal­tungs­ab­läu­fen. Jetzt haben die Finanz­be­hör­den die Ein­füh­rung der elek­tro­ni­schen Lohn­steu­er­kar­te (ELS­tAM) zunächst für eini­ge Mona­te aus­ge­setzt. Den­noch hal­ten die Behör­den am end­gül­ti­gen Start­ter­min zum 1.1.2012 fest.

Zum Stand des Ver­fah­rens: Unter­des­sen habe die meis­ten Steu­er­zah­ler die maschi­nell erstell­te und etwas unver­ständ­li­che „Infor­ma­ti­on über die erst­mals elek­tro­nisch gespei­cher­ten Daten für den Lohn­steu­er­ab­zug“ erhal­ten. So ist zum Bei­spiel ledig­lich im Klein­ge­druck­ten ver­merkt, dass Frei­be­trä­ge (z. B. für Wer­bungs­kos­ten) für 2012 neu bean­tragt wer­den müs­sen – also nicht auto­ma­tisch aus dem vor­an­ge­gan­ge­nen Lohn­steu­er­ver­fah­ren über­nom­men wer­den. Bekannt wur­de auch, dass es bei der Über­tra­gung der Lohn­steu­er-Daten mas­sen­haft zu Feh­lern gekom­men ist. Die Feh­ler­quo­te ist so alar­mie­rend, dass selbst der Deut­sche Steu­er­be­ra­ter­ver­band eine Ver­schie­bung des Pro­jek­tes um ein Jahr fordert.

Für die Pra­xis: Stel­len Sie sich dar­auf ein, dass die Bun­des­fi­nanz­be­hör­den am Ver­fah­ren zunächst wie geplant fest­hal­ten wer­den. Über­prü­fen Sie …

eigen­hän­dig die Lohn­steu­er­da­ten, die für Sie als GmbH-Geschäfts­füh­rer hin­ter­legt sind. Stim­men die Daten nicht, müs­sen Sie sich mit Ihrem Finanz­amt in Ver­bin­dung set­zen und Nach­bes­se­rung ver­lan­gen. Wol­len Sie das Lohn­steu­er­ermä­ßi­gungs­ver­fah­ren nut­zen, müs­sen Sie das bean­tra­gen. Das ent­spre­chen­de For­mu­lar gibt es unter www.formulare-bfinv.de. Erle­digt der Steu­er­be­ra­ter Ihre Steu­er-Ange­le­gen­hei­ten, sor­gen Sie dafür, dass das Ihnen per­sön­lich zuge­stell­te Schrei­ben des FA an den Steu­er­be­ra­ter wei­ter­ge­lei­tet wird.

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