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Volkelt-Briefe

Bewertung von selbst geschaffenen immateriellen Wirtschaftsgütern bei Umwandlung der GmbH

Wird die GmbH in eine Kom­man­dit­ge­sell­schaft (KG) umge­wan­delt, kön­nen die selbst geschaf­fe­nen und in der GmbH-Bilanz aus­ge­wie­se­nen imma­te­ri­el­len Wirtschaftsgüter …

auch in die Bilanz der KG über­nom­men wer­den (FG Müns­ter, Urteil 6.10.2011, 9 K 1308/10 K).

Für die Pra­xis: Nach stän­di­ge BFH-Recht­spre­chung ist ein sol­che Bewer­tung bei Umwand­lung der KG in eine GmbH grund­sätz­lich zuläs­sig. Dem­entspre­chend muss das auch bei der Rück­um­wand­lung von der GmbH in die KG mög­lich sein. Aber: Der BFH wird wegen der grundsätz­lichen Bedeu­tung des Sach­ver­halts abschlie­ßend ent­schei­den. Das Finanz­ge­richt Müns­ter hat aus­drück­lich Revi­si­on zuge­las­sen. Über den Aus­gang des Ver­fah­rens hal­ten Sie auf dem Laufenden.

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