Wird die GmbH in eine Kommanditgesellschaft (KG) umgewandelt, können die selbst geschaffenen und in der GmbH-Bilanz ausgewiesenen immateriellen Wirtschaftsgüter …
auch in die Bilanz der KG übernommen werden (FG Münster, Urteil 6.10.2011, 9 K 1308/10 K).
Für die Praxis: Nach ständige BFH-Rechtsprechung ist ein solche Bewertung bei Umwandlung der KG in eine GmbH grundsätzlich zulässig. Dementsprechend muss das auch bei der Rückumwandlung von der GmbH in die KG möglich sein. Aber: Der BFH wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Sachverhalts abschließend entscheiden. Das Finanzgericht Münster hat ausdrücklich Revision zugelassen. Über den Ausgang des Verfahrens halten Sie auf dem Laufenden.