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Digitales: Was tun, wenn Sie als Arbeitgeber schlecht bewertet werden?

Die Suche nach neu­en Mit­ar­bei­tern ohne digi­ta­le Stel­len­aus­schrei­bung ist kaum noch vor­stell­bar. Ob Adzu­na, Job­bör­se, Mons­ter, Jobscout24 oder Stepstone: Die meis­ten für´s Per­so­nal-Rekrui­ting Ver­ant­wort­li­chen haben ihre Favo­ri­ten. Umge­kehrt gilt: Fast alle Arbeit­neh­mer nut­zen unter­des­sen bei der Suche nach einem neu­en Arbeit­ge­ber-Bewer­tungs­por­ta­le, um vor­ab hilf­rei­che Infor­ma­tio­nen über ihren zukünf­ti­gen Arbeit­ge­ber in Erfah­rung zu brin­gen. Die Crux: Bewer­t­run­gen sind sub­jek­tiv und es gibt kei­ne Ver­si­che­rung gegen Schön­wet­ter­mel­dun­gen. Umge­kehrt kön­nen sich Arbeit­ge­ber in der Pra­xis gegen schlech­te Bewer­tun­gen nicht oder nur mit gro­ßem juris­ti­schem Auf­wand weh­ren. Es lohnt, zumin­dest in den belieb­tes­ten Arbeit­ge­ber-Bewer­tungs­por­ta­len den Stel­len­wert des eige­nen Unter­neh­mens zu ken­nen. Laut Han­dels­blatt-Ana­ly­se sind das in die­ser Rei­hen­fol­ge: Kun­unu (Bewer­tun­gen zu 877.738 Unter­neh­men), Job­vo­ting, Glass­door oder MeinChef.

Ach­tung:Die Ände­rung einer ein­mal ein­ge­tra­ge­nen Bewer­tung ist in der Regel nur vom ange­mel­de­ten User selbst zu ver­an­las­sen. Im Ein­zel­fall kann es also durch­aus loh­nen, mit dem kri­ti­schen Mitarbeiter/Bewerber Kon­takt auf­zu­neh­men und die­sen zu einer Prü­fung sei­nes Ein­trags zu veranlassen.

Bes­tes Gegen­mit­tel gegen schlech­te Noten im Arbeit­ge­ber-Por­tal sind zufrie­de­ne eige­ne Mit­ar­bei­ter. Die­se kön­nen ihren eige­nen Ein­trag ergän­zen und auf kri­ti­sche Anmer­kun­gen und sub­jek­ti­ve Ein­zel­mei­nun­gen ein­ge­hen. Falsch­aus­sa­gen mit juris­ti­schen Mit­teln anzu­ge­hen, ist dage­gen aus­ge­spro­chen auf­wän­dig und erfah­rungs­ge­mäß nur dann durch­zu­set­zen, wenn es sich um offen­sicht­li­che Falschaussagen/Verleumdungen han­delt – was in der juris­ti­schen Pra­xis sel­ten gelingt.

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