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Volkelt-Briefe

Digitales: Wann braucht Ihre GmbH einen Digitalisierungsbeauftragten?

Für die IT und Daten­schutz im Unter­neh­men ist der Daten­schutz­be­auf­trag­te Pflicht. Ganz so prag­ma­tisch sieht der Gesetz­ge­ber sei­ne Auf­ga­ben in Sachen Digi­ta­li­sie­rung (noch) nicht. Den­noch: Ohne Spe­zia­li­sie­rung und Exper­ten­wis­sen ist die digi­ta­le Zukunft nicht zu stem­men.  Grö­ße­re Unter­neh­men leis­ten sich einen Digi­ta­li­se­rungs-Vor­stand (Chief Digi­tal Offi­cer).

Auch und gera­de klei­ne­re Unter­neh­men sind gut bera­ten, das Thema …

zur Chef­sa­che zu machen. Im Betrieb und nach außen kön­nen Sie das deut­lich machen und signa­li­sie­ren, indem Sie einen Digi­ta­li­sie­rungs­be­auf­trag­ten ein­set­zen und – wich­tig – die­sen auch so nen­nen.  Je nach Bran­che legt die Geschäfts­füh­rung kon­kre­te Pro­jek­te vor: Ver­bes­se­rung der Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den Kun­den, Orga­ni­sa­ti­on eines papier­lo­sen Büros (Doku­men­ta­ti­on), Resour­cen ein­spa­ren und Nach­hal­tig­keit eta­blie­ren, Klä­rung der Rechts­fra­gen rund um die Digi­ta­li­sie­rung usw.  Wich­tig ist, dass der Beauf­trag­te aus­ge­spro­chen gute Fähig­kei­ten in Sachen Kom­mu­ni­ka­ti­on, Projekte/Teamarbeit und Netz­wer­ken mit­bringt – schließ­lich geh­te es dar­um, das The­ma für alle zu bündeln.

Wie in ande­ren Bera­ter-Märk­ten tum­meln sich auch hier mehr oder weni­ger qua­li­fi­zier­te Anbie­ter, die Digi­ta­li­sie­rungs-Beauf­trag­te schu­len. Ach­ten Sie dar­auf, dass eine IHK-Zer­ti­fi­zie­rung vor­liegt – dann muss der Teil­neh­mer z. B. eine schrift­li­che Pro­jekt­ar­beit zu einem bestimm­ten The­ma anfer­ti­gen. Als Geschäfts­füh­rer kön­nen Sie dann z. B. eine von Ihnen vor­ge­ge­be­ne Pro­blem­lö­sung erar­bei­ten las­sen (Ent­wer­fen einer Digi­ta­li­sie­rungs­stra­te­gie für Ihre Bran­che, Mit­ar­bei­ter in den Ver­än­de­rungs­pro­zess ein­be­zie­hen, die tech­ni­schen Anfor­de­run­gen für Ihren Betrieb aus­lo­ten usw.).

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