- Die klassischen Sektoren-Cluster funktionieren nicht mehr. Händler sind zugleich Finanzierer. Handwerker sind Energie- und Fördermittelberater. Versicherungsunternehmen sind Berater für die Altersvorsorge. Lebensmittel-Lieferanten sind Gesundheitsberater. Der Steuerberater wird zum Finanz‑, Unternehmens- und Verbraucherberater. Für die Unternehmensleiter mit traditionellem Branchenverständnis bedeutet das: Es gilt, sich über den Branchenrand hinaus zu informieren und diesen ständig zu erweitern und zu prüfen, welche neuen Geschäftsfelder passen, wie die Personalentwicklung dazu aussehen muss und welche digitalen Innovationen realisiert sind. Das Cluster der neuen Geschäftsfelder verdeutlicht diese Übersicht: …
- Smart home (alle Themen um das Wohnen)
- Smart City (alle Themen um das Gemeinwesen)
- Smart Familiy (alle Themen um Familie und Privates)
- Health (alle Themen um die Gesundheit)
- FinTec (alle Themen um Geld)
- Mobility (alle Themen um die Mobilität)
- Food (alle Themen um die Ernährung)
- Energy (alle Themen um die Energieverorgung)
- Industrie 4.0 (alle Themen rund um die Produktion)
- Marketing/Social Media (alle Themen rund um die Werbung)
Wichtig: Aus haftungs- und auch aus steuerlichen Gründen sollte der offizielle „Gegenstand der GmbH” laut Gesellschaftsvertrag den tatsächlichen geschäftlichen Aktivitäten entsprechen.
Aus Sicht des Geschäftsführers ist es wichtig, dass Ihr Handlungsrahmen rechtlich korrekt gesteckt ist. Als Geschäftsführer sind Sie nämlich nur dazu befugt, Geschäfte im „Gegenstand der GmbH” auszuführen – also so, wie es im Gesellschaftsvertrag (in unserem Vertragsmuster: § 2) vorgesehen ist. Für Geschäfte außerhalb dieses Gegenstandes der Geschäftstätigkeit können die Gesellschafter ggf. auch Dritte Sie in die Haftung nehmen – z. B., wenn sich daraus Verluste ergeben und/oder wenn die GmbH deswegen in eine wirtschaftliche Schieflage gerät. Wenn Sie neue Geschäftsfelder betreten, sollten Sie das also nur auf der Grundlage eines entsprechenden Gesellschafter-Beschlusses tun bzw. dafür sorgen, dass der Gesellschaftsvertrag der GmbH entsprechend angepasst wird. Kennen Sie eigentlich den genauen Gegenstand Ihrer GmbH – so wie er im Gesellschaftsvertrag für Sie vorgegeben ist?