Mit Beschluss vom 6.6.2018 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Weg frei gemacht für Klagen gegen Händler und Hersteller von manipulierten Fahrzeugen. Es gilt: Macht der Käufer eines Kraftfahrzeugs gegen den Verkäufer Ansprüche wegen eines behaupteten Sachmangels (hier: im Fahrbetrieb abgeschalteter Abgasreinigungseinrichtungen) und gegen den Hersteller des Fahrzeugs Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend, die auf die Vortäuschung eines mangelfreien Zustands gestützt werden, können Verkäufer und Hersteller als Streitgenossen gemeinschaftlich verklagt werden (BGH, Beschluss v. 6.6.2018, X AZR 303/18).
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