Mit einer gewissen Genugtuung haben wir jetzt einen Fall vor dem Amtsgericht Freiburg zur Hinterziehung von Sozialbeiträgen zur Kenntnis genommen. Als Beleg für den Betrug legte der Zoll dem Gericht zahlreiche Leitzordner vor. Inhalt: Die Dokumentation der Arbeitszeiten durch den Unternehmer (hier: Gastronomiebetrieb), Dienstpläne und Gehaltsabrechnungen. Zur Verdeutlichung: In Branchen, in denen viele Geringverdiener beschäftigt sind, kommen da schnell einige „Meter“ Ordner zusammen. Das Gericht lehnte das als Beweismittel schlichtweg ab. Der Richter verlangte vom Zoll vor Gericht eine verständliche und nachvollziehbare Beweisführung für den Einzelfall. …
U. E. eine begrüßenswerte Einsicht. Die Zollbehörde hatte aufgrund dieser Unterlagen 60.000 € hinterzogene Sozialbeiträge hochgerechnet. War dann aber nicht in der Lage eine Beweisführung zu erbringen. Hut ab vor einem Richter, der – allen Vorurteilen gegen die Gastro-Branche zum Trotz – sich nicht auf Verdacht, Vermutungen und Schätzungen einlässt, sondern eine lückenlose und plausible Beweisführung verlangt und durchsetzt. Es bleibt zu hoffen, dass die Zollbehörden das zum Anlass nehmen, vorschnelle und „über den Daumen“ geschätzte Betrugssummen klar zu belegen und vorab rechtlich korrekt abzusichern.