Ob Rechtsanwälte, Architekten, Kfz-Meisterbetriebe oder Elektro-Handwerk: Die EU-Dienstleistungs-Richtlinie setzt viele kleinere Unternehmen in Deutschland zunehmend unter Druck. Hintergrund: Die in Deutschland üblichen Zugangsbeschränkungen und Honorarvorgaben stoßen immer mehr auf Kritik der EU-Institutionen. Wegweisend ist hier das von der EU eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen die Mindesttarife der Gebührenordnung der Architekten. Zuletzt hatte die Bundesregierung bei den Steuerberatern eingelenkt und deren verbindliche Honorarsätze abgeschafft.
Betroffen davon sind auch …Freiberufler- und Handwerker-GmbHs. Hier können die Geschäftsführer bislang noch davon ausgehen, dass sie keine Billig-Anbieter aus dem EU-Ausland fürchten müssen. Im Fokus steht auch der deutsche Meisterbrief. Von ehemals 94 Meisterberufen besteht unterdessen nur noch für 41 Berufe Meisterpflicht. Die EU-Kommission plant die Einführung einer (einheitlichen) elektronischen Dienstleistungskarte – mit der der Dienstleiser seine Zulassung zum gesamten Binnenmarkt nachweisen kann. Im Klartext: Damit kann er in Zukunft eine Betätigung auch auf dem deutschen Markt gerichtlich durchsetzen. Im ersten Schritt soll eine solche Karte zunächst für die Bauwirtschaft und für Unternehmens-Dienstleitungen (IT, Ingenieure) eingeführt werden.