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Volkelt-Briefe

Die „GmbH” in der GroKo: Stillstand, nur der Firmenwagen steht nicht still

auf den 174 Sei­ten Koali­ti­ons­pa­pier taucht nicht ein­mal die „GmbH” auf. Was nicht heißt, es bestün­de kein Hand­lungs­be­darf. Ver­wie­sen sei auf offe­ne Rechts­fra­gen zur Gesell­schaft­er­lis­te, die Mög­lich­keit einer beur­kun­dungs­frei­en Über­tra­gung von GmbH-Antei­len oder Pro­ble­me bei der Beschluss­fest­stel­lung. In Sachen GmbH-Gesell­schafts­recht ist also in den nächs­ten 4 Jah­ren nicht mit Ände­run­gen zu rechnen.

Auch in Sachen …Besteue­rung der deut­schen Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten (auch: GmbH/UG) im inter­na­tio­na­len Ver­gleich dürf­te sich nichts bewe­gen. Das ist für uns als Prak­ti­ker und ins­be­son­de­re für den Geschäfts­füh­rer im klei­ne­ren Unter­neh­men ver­kraft­bar. Stär­ker in Gewicht fal­len die an vie­len Stel­len nach wie vor unge­klär­ten Fra­gen der Sitz­ver­la­ge­rung – etwa, um Stand­ort­vor­tei­le jeg­li­cher Art bes­ser zu nut­zen. Da wird es nur Bewe­gung geben, wenn sich die Bun­des­re­gie­rung bewegt. Etwa in Sachen Mit­be­stim­mung oder Gläu­bi­ger­schutz. Aller­dings: Auch hier­zu gibt es kein State­ment im Koali­ti­ons­pa­pier. Und das sich die SPD in Sachen Mit­be­stim­mung neu ori­en­tiert, dürf­te wohl kaum zu erwar­ten sein. Also: Stillstand.

Ein rech­ne­risch akzep­ta­bler Licht­blick wird aber für den Geschäfts­füh­rer-Fir­men­wa­gens kom­men. Wenn Sie sich bei der nächs­ten Anschaf­fung für einen Elek­tro- oder Hybrid-Wagen ent­schei­den, müs­sen Sie den pri­va­ten Nut­zungs­an­teil vor­aus­sicht­lich nicht mehr nach der (durch­aus teu­ren) 1%-Methode berech­nen und ver­steu­ern – die steu­er­li­che Bemes­sungs­grund­la­ge wird hal­biert auf 0,5 % des inlän­di­schen Lis­ten­prei­ses. Ein ech­ter Anreiz.

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