auf den 174 Seiten Koalitionspapier taucht nicht einmal die „GmbH” auf. Was nicht heißt, es bestünde kein Handlungsbedarf. Verwiesen sei auf offene Rechtsfragen zur Gesellschafterliste, die Möglichkeit einer beurkundungsfreien Übertragung von GmbH-Anteilen oder Probleme bei der Beschlussfeststellung. In Sachen GmbH-Gesellschaftsrecht ist also in den nächsten 4 Jahren nicht mit Änderungen zu rechnen.
Auch in Sachen …Besteuerung der deutschen Kapitalgesellschaften (auch: GmbH/UG) im internationalen Vergleich dürfte sich nichts bewegen. Das ist für uns als Praktiker und insbesondere für den Geschäftsführer im kleineren Unternehmen verkraftbar. Stärker in Gewicht fallen die an vielen Stellen nach wie vor ungeklärten Fragen der Sitzverlagerung – etwa, um Standortvorteile jeglicher Art besser zu nutzen. Da wird es nur Bewegung geben, wenn sich die Bundesregierung bewegt. Etwa in Sachen Mitbestimmung oder Gläubigerschutz. Allerdings: Auch hierzu gibt es kein Statement im Koalitionspapier. Und das sich die SPD in Sachen Mitbestimmung neu orientiert, dürfte wohl kaum zu erwarten sein. Also: Stillstand.