Eigentlich wollte der ehemalige Geschäftsführer mit einem Privatkredit seiner angeschlagenen US Center Bonn GmbH aus einer finanziellen Schieflage helfen. Für den privaten Kredit (hier: 11,7 Mio. EUR) musste der Geschäftsführer eine Bürgschaft seines Arbeitgebers einräumen. Als es anschließend dennoch zur Insolvenz der gesamten darin verwickelten Firmengruppe kam, forderte der Insolvenzverwalter den gesamten Darlehens-Betrag aus dem Privatvermögen des ehemaligen Geschäftsführers.
Besonderheit: … Das Oberlandesgericht Köln sah – anders als noch die Vorinstanz – eine Haftung des Geschäftsführers nur für die Kreditsumme, die er de facto nicht seiner angeschlagenen GmbH zur Verfügung weitergereicht hatte. Tatsächlich sind 10,1 Mio. EUR der Kreditsumme der später insolventen GmbH zugeflossen. Der Geschäftsführer haftet also lediglich für 1,6 Mio. EUR, die er nicht auf ein Konto der GmbH überwiesen hatte (OLG Köln, Urteil vom 18.10.2016, 18 U 93/15).