Über komplizierte GmbH-Fragen wird nicht alle Tage im ZDF Heute Journal berichtet. Doch dieser Tage hat es der Berliner Traditionsverlag Suhrkamp geschafft. Hintergrund ist der Streit …
zwischen der Mehrheits-Gesellschafterin (61 %) Ulla Unseld-Berkéwicz und der Medienholdung AG Wintertur (39 %). Man streitet um die Geschäftspolitik und um Gewinnanteile. Vorläufiger Höhepunkt: Die Abberufung der Mehrheits-Gesellschafter-Geschäftsführerin durch das Kammergericht Berlin (Aktenzeichen: 99 O 118/11, vgl. Nr. 7/2011).
Neben der Abberufung gibt es weitere für GmbHs interessante Streitfragen, z. B. über die Vermietung von Privaträumen an die Verlags-GmbH (Aktenzeichen: 99 O 79/11). Konkret: Die Mehrheitsgesellschafterin vermietete repräsentative Räume ihrer Privatvilla für Veranstaltungen (Autorentreffen) gegen eine Jahresmiete von 75.000 EUR. Problem: Laut Anstellungsvertrag durfte die Geschäftsführerin Mietabschlüsse nur bis 75.000 EUR ohne Zustimmung der Gesellschafter abschließen. Das Gericht rechnete die Nebenkosten in die Miete ein, so dass die 75.000 EUR-Grenze überschritten war. Folge: Ohne Gesellschafterbeschluss hätte sie diesen Vertrag nicht abschließen dürfen. Das Kammergericht sah eine unzulässige Vermischung von Privat- und GmbH-Vermögen.
Für die Praxis: Laut Urteil muss die Miete für mehrere Jahre in Höhe von insgesamt 282.000 EUR an die GmbH zurückbezahlt werden. Auch der Hinweis, dass die Veranstaltungen („literarischer Salon“) einen wichtigen Beitrag zur Berliner Kultur darstellen, ändert nichts an der rechtlichen Beurteilung. Wichtig: Hier wurde nicht die Höhe der Miete moniert, sondern der Umstand, dass private und geschäftliche Interessen vermischt wurden. Es handelt sich um einen Verstoß gegen die Treuepflicht des Gesellschafter-Geschäftsführers. Weitere absehbare Folge: Das Finanzamt wird die steuerlichen Auswirkungen des Falles prüfen. Der Betriebsausgabenabzug dürfte unzulässig sein. Inwieweit zusätzlich eine vGA vorliegt, wird ebenfalls zu prüfen sein. Wir raten von diesem und vergleichbaren Modellen (z. B. über eine GbR) ab. Vorsicht in vergleichbaren Fällen.