Gleich zu Jahresbeginn (vgl. Nr. 2/2013) hatten wir Sie vor einem Wechsel zu Stromanbietern mit Vorauskasse gewarnt (Flexstrom). Unterdessen hat das Unternehmen Insolvenz angemeldet. Wichtig ist hier der Verweis auf den Fall TelDaFax – einem Stromanbieter, der mit einem vergleichbaren Schneeball-System bis 2011 auf dem Markt tätig war. Unterdessen wird TelDaFax abgewickelt. Dabei prüft der Insolvenzverwalter auch, ob der Sponsor-Partner von TelDaFax – der Fußballclub Bayer Leverkusen – nachträglich in die Haftung genommen werden kann und die Werbehonorare in die Insolvenzmasse zurückzahlen muss. Worauf müssen Sie als Geschäftsführer achten, wenn Sie und Ihre GmbH als Werbepartner für ein anderes Unternehmen eintreten? …
Der TelDaFax-Insolvenzerwalter fordert insgesamt 16 Mio. EUR zurück (hier. Trikot-Werbung) Begründung: Der Verein hätte von der Insolvenzgefährdung seit dem Jahr wissen müssen (z. B. aus der Presse). Bei den Werbe-Honoraren handelt es sich um unzulässige Auszahlungen aus der Insolvenzmasse.
Für die Praxis: Diese Rechtslage gilt nicht nur im großen Vermarktungs-Format. Auch als kleinere GmbH können Sie schnell in diese Haftungsproblematik geraten, Z. B., wenn Sie auf der Homepage Ihrer GmbH bezahlte Werbung für ein Drittunternehmen machen und dieses Unternehmen Insolvenzgefährdet ist. Oder wenn Ihre GmbH in Werbemitteln auf Geschäftspartner verweist, mit denen Sie zusammen arbeiten oder die Sie empfehlen (gegen Bezahlung). Erfahren Sie von der Insolvenzgefährdung eines solchen Werbe-Partners, sollten Sie die Tätigkeit gegen Bezahlung sofort einstellen.