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Volkelt-Briefe

Der Fall „Flexstrom“: Was Sie bei Werbe-Verträgen beachten müssen

Gleich zu Jah­res­be­ginn (vgl. Nr. 2/2013) hat­ten wir Sie vor einem Wech­sel zu Strom­an­bie­tern mit Vor­aus­kas­se gewarnt (Flex­strom). Unter­des­sen hat das Unter­neh­men Insol­venz ange­mel­det. Wich­tig ist hier der Ver­weis auf den Fall Tel­Da­Fax – einem Strom­an­bie­ter, der mit einem ver­gleich­ba­ren Schnee­ball-Sys­tem bis 2011 auf dem Markt tätig war. Unter­des­sen wird Tel­Da­Fax abge­wi­ckelt. Dabei prüft der Insol­venz­ver­wal­ter auch, ob der Spon­sor-Part­ner von Tel­Da­Fax – der Fuß­ball­club Bay­er Lever­ku­sen – nach­träg­lich in die Haf­tung genom­men wer­den kann und die Wer­be­ho­no­ra­re in die Insol­venz­mas­se zurück­zah­len muss. Wor­auf müs­sen Sie als Geschäfts­füh­rer ach­ten, wenn Sie und Ihre GmbH als Wer­be­part­ner für ein ande­res Unter­neh­men eintreten? …

Der Tel­Da­Fax-Insol­ven­zer­wal­ter for­dert ins­ge­samt 16 Mio. EUR zurück (hier. Tri­kot-Wer­bung) Begrün­dung: Der Ver­ein hät­te von der Insol­venz­ge­fähr­dung seit dem Jahr wis­sen müs­sen (z. B. aus der Pres­se). Bei den Wer­be-Hono­ra­ren han­delt es sich um unzu­läs­si­ge Aus­zah­lun­gen aus der Insolvenzmasse.

Für die Pra­xis: Die­se Rechts­la­ge gilt nicht nur im gro­ßen Ver­mark­tungs-For­mat. Auch als klei­ne­re GmbH kön­nen Sie schnell in die­se Haf­tungs­pro­ble­ma­tik gera­ten, Z. B., wenn Sie auf der Home­page Ihrer GmbH bezahl­te Wer­bung für ein Dritt­un­ter­neh­men machen und die­ses Unter­neh­men Insol­venz­ge­fähr­det ist. Oder wenn Ihre GmbH in Wer­be­mit­teln auf Geschäfts­part­ner ver­weist, mit denen Sie zusam­men arbei­ten oder die Sie emp­feh­len (gegen Bezah­lung). Erfah­ren Sie von der Insol­venz­ge­fähr­dung eines sol­chen Wer­be-Part­ners, soll­ten Sie die Tätig­keit gegen Bezah­lung sofort einstellen.

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