Der Fall Schlecker ist entschieden. 2 Jahre Haft auf Bewährung für den Unternehmer. Lars Schlecker: 2 Jahre und 9 Monate. Meike Schlecker: 2 Jahre und 8 Monate (ohne Bewährung). Die Kinder haben unterdessen Revision eingelegt – mit einer Verkürzung oder Bewährung der Strafe darf gerechnet werden. Für den Unternehmer und seine Familie hätte es so gesehen noch schlimmer kommen können. Zuletzt hatte die Staatsanwaltschaft einige schwer wiegende Anklagepunkte zurückgenommen (vgl. dazu Nr. 44/2017). Bestehen bliebt aber der Anklagepunkt „vorsätzlicher Bankrott“. Dazu forderte die Staatsanwaltschaft zuletzt eine dreijährige Haftstrafe für den Ehinger Unternehmer.
Für jeden Insolvenz-Profi war der Prozess jedenfalls ein Lehrstück in Sachen mangelhafte Unternehmensführung und fehlendes Krisen-Management. Auch Unternehmer und Geschäftsführer können daraus lernen.
Die wichtigsten Erkenntnisse aus dem Fall Anton Schlecker sind:
- Privat- und Geschäftsvermögen gehören getrennt
- Firmenüberschüsse gehören ins Privatvermögen
- Unternehmer brauchen einen Ehevertrag
- Unternehmen brauchen ein krisentaugliches Frühwarnsystem
- In der Krise braucht das Unternehmen ein professionelles Krisen-Management, um alle Möglichkeiten des Insolvenzrechts zu nutzen
- Last not least: Vor Gericht Einsicht zeigen – Hoeneß, Middelhoff und jetzt Schlecker wäre mit etwas mehr Zurückhaltung und ernsthafter Unrechtseinsicht wohl Einiges erspart geblieben.
Die Haftstrafen für die Kinder begründete das Gericht mit überhöhten Abrechnungen und mit der Ausschüttung nicht vorhandener Gewinne kurz vor Stellung des Insolvenzantrages.
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Urteil des LG Stuttgart vom 27.11.2017, 11 KLs 152 Js 53670/12