Die „Einzel-Fälle“ häufen sich: Mit provokanten E‑Mail Anhängen – vermeintliche Rechnungen, attraktiven Werbebotschaften oder humorigen Clips – fangen Sie sich einen Virus ein, der Ihre kompletten Daten sperrt und Sie unverhohlen zur Zahlung auffordert. Rechtlich gesehen handelt es sich um eine Erpressung (§ 253 StGB) mit teuren Folgen. Die Masche hat es unterdessen in die Fernseh-Berichterstattung, aber auch schon fast täglich in jede Regionalzeitung geschafft. Nicht nur große Unternehmen sind betroffen. Die Bedrohung richtet sich gegen Handwerksbetriebe, gegen mittelständische Unternehmen (vgl. auch Nr. 7/2016). Kurz: Unterdessen ist jede eMail-Adresse bedroht. Was tun? …Sie müssen sich darüber im Klaren sein, dass hier der Mitarbeiter die Schwachstelle ist. Der eine handelt verantwortlicher als der andere. Es ist Ihre Aufgabe, alle Mitarbeiter für dieses Thema zu sensibilisieren. Die Botschaft heißt: „Anhänge von externen eMails dürfen nicht geöffnet werden“. Da selbst über bestehende Geschäftsbeziehungen Trojaner oder unerwünschte Virenprogramme eindringen könnten, sollten Anhänge grundsätzlich nicht geöffnet, sondern zunächst in den Datei-Ordner „Downloads“ abgespeichert und dort vor dem Öffnen mit dem Virenprogramm (Kaspersky, Microsoft Security Essentials) getestet werden. So viel Sicherheit muss sein.
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Cyber-Kriminalität: Vorsorge und Schutz sind Chefsache
In größeren Unternehmen ist die IT gefordert. Weisen Sie an, dass die IT einen Kodex zum Umgang mit eMails erstellt, diesen jedem Mitarbeiter aushändigt und sich die Kenntnisnahme zeichnen lässt. Das ist wichtig, um die Aufmerksamkeit aller Mitarbeiter für das Sicherheitsthema zu erhöhen und ein Bewusstsein für richtiges und falsches Handeln gefördert wird. Das ist notwendig, weil erfahrungsgemäß (leider) immer noch (zu) viele Menschen und Mitarbeiter einen ausgesprochen „unbefangenen“ Umgang mit den betrieblichen Kommunikationsmitteln haben.