Betrifft … | Darum geht es … | to do … |
Gesundheit | Laut Bürokratieentlastungsgesetz III wird der Freibetrag für die betriebliche Gesundheitsförderung von 500 EUR auf 600 EUR je Arbeitnehmer im Kalenderjahr angehoben (§ 3 Nr. 34 EStG). Das wird gelten ab 1.1.2021. | Achtung: Keine vorschnelle Umsetzung schon im nächsten Jahr! |
Forderungen/Inkasso | Die Branche wird sich bis zum Jahresende auf einen Code of Conduct verpflichten. Geplant sind auch neue gesetzliche Vorgaben, die die Gebühren für Inkassoleistungen gegenüber Verbrauchern deutlich absenken. | Aus Imagegründen sollten Sie ab 2020 nur mit zertifizierten Inkasso-Unternehmen zusammenarbeiten. |
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