Als Geschäftsführer sind Sie angehalten, Geschäfte mit neuen Geschäftspartnern nur dann aufzunehmen, wenn sicher gestellt ist, dass es sich um seriöse und zahlungsfähige Kunden oder Zulieferer handelt. Dazu gehört eine Bonitätsprüfung, aber auch die Beschaffung zusätzlicher Informationen über zukünftige Geschäftspartner. Unterdessen ermöglicht der Bundesanzeiger einen direkten Zugriff auf das europäische Unternehmensregister. Damit können Sie sämtliche Register-Informationen über europäische Firmen abrufen.
Veranlassen Sie, dass sich die entsprechenden Abteilungen/Funktionen (Vertrieb, Marketing, Kundenservice) neben der üblichen Bonitätsprüfung zu neuen Geschäftspartnern diese zusätzlichen Informationen via > https://ebr.bundesanzeiger-datenservice.de beschaffen. Das erhöht die Entscheidungs-Sicherheit.