Wenn ein langjähriger Mitarbeiter (hier: 25 Jahre) den Chef bedroht („Ich hau dir in die Fresse“), …
darf der kündigen. Zunächst hatte die Firma eine fristlose Kündigung ausgesprochen, Später einigte man sich auf eine fristgerechte Kündigung und Zahlung einer Abfindung in Höhe von 3.000 EUR (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 8.5.2013, 7 Sa 1821/12).
Für die Praxis: Selbst wenn Sie in einer Branche tätig sind, in der der Umgangston etwas rauer ist (Bau, Handwerk, Produktion), darf der Arbeitnehmer seinen Chef nicht verbal bedrohen. Das müssen Sie sich nicht bieten lassen. Empfehlung: Im Erstfall deutlich abmahnen (schriftlich mit Kündigungsandrohung). Im Zweitfall sofort kündigen. Ein solches Verhalten ist keine Geschäftsgrundlage.