Unterdessen geht die Niedrigzinsphase ins 8. Jahr (2009 = 2 %). Aber auch nach der erneuten Absenkung des EZB-Basiszinses auf 0 % verlangen die Finanzbehörden von säumigen Steuerzahlern unverändert einen Strafzins in Höhe von 6 % (0,5 % monatlich). Die Finanzbehörden der Länder haben sich unterdessen darauf verständigt, Einsprüche bis 2012, die die Zinshöhe betreffen, zurückzuweisen (Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom 16.12.2015, 2015/1143818). …
Zuletzt hatte das FG Thüringen eine Klage gegen die Zinsfestsetzung abgewiesen (Urteil vom 22.4.2015, 3 K 889/13). Dazu wird der Bundesfinanzhof abschließend entscheiden (Aktenzeichen des anhängigen Verfahrens: I R 77/15). Bis dahin sollten Sie gegen Steuerbescheide mit Strafsteuern unter Hinweis auf das anstehende BFH-Verfahren Einspruch einlegen.