Die Bundesregierung hat jetzt das Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) vorgelegt und in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Damit werden größere Unternehmen …
( > 500 Mitarbeiter) aus bestimmten Branchen (Kapitalanlage, Versicherungen, Banken) dazu verpflichtet, neben den handelrechtlichen Vorgaben zum Jahresabschluss zusätzliche Angaben zur Erfüllung sozialer Standards im Unternehmen zu machen. Ziel ist es, dass Unternehmen über ihren Umgang mit der Umwelt, mit Arbeitnehmern, mit Menschenrechten und weiteren Punkten berichten müssen. Die Angaben sollen Bürgern bei der Entscheidung helfen, ob sie in dieses Unternehmen investieren, mit ihm Geschäfte machen oder seine Produkte kaufen oder nutzen wollen. Die EU verlangt die Umsetzung bis zum 6.12.2016.