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Volkelt-Briefe

Bürokratie: Neue Pflichten zur nichtfinanziellen Berichterstattung

Die Bun­des­re­gie­rung hat jetzt das Gesetz zur Stär­kung der nicht­fi­nan­zi­el­len Bericht­erstat­tung der Unter­neh­men in ihren Lage- und Kon­zern­la­ge­be­rich­ten (CSR-Richt­li­nie-Um­­set­zungs­ge­setz) vor­ge­legt und in das Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren ein­ge­bracht. Damit wer­den grö­ße­re Unternehmen …

( > 500 Mit­ar­bei­ter) aus bestimm­ten Bran­chen (Kapi­tal­an­la­ge, Ver­si­che­run­gen, Ban­ken) dazu ver­pflich­tet, neben den han­del­recht­li­chen Vor­ga­ben zum Jah­res­ab­schluss zusätz­li­che Anga­ben zur Erfül­lung sozia­ler Stan­dards im Unter­neh­men zu machen. Ziel ist es, dass Unter­neh­men über ihren Umgang mit der Umwelt, mit Arbeit­neh­mern, mit Men­schen­rech­ten und wei­te­ren Punk­ten berich­ten müs­sen. Die Anga­ben sol­len Bür­gern bei der Ent­schei­dung hel­fen, ob sie in die­ses Unter­neh­men inves­tie­ren, mit ihm Geschäf­te machen oder sei­ne Pro­duk­te kau­fen oder nut­zen wol­len. Die EU ver­langt die Umset­zung bis zum 6.12.2016.

Es geht aber auch ein­fa­cher. So sind die betrof­fe­nen Unter­neh­men nicht ver­pflich­tet, die­se Anga­ben in den Anhang oder den Lage­be­richt auf­zu­neh­men. Im Gesetz gibt es einen ausdrück­lichen Hin­weis dar­auf, dass die gefor­der­te Anga­ben auch – mit gerin­ger zeit­li­cher Ver­zö­ge­rung – geson­dert und aus­schließ­lich auf den Inter­net-Sei­ten des Unter­neh­mens ver­öf­fent­lich wer­den kön­nen. Damit wird der finan­zi­el­le und orga­ni­sa­to­ri­sche Auf­wand spür­bar geringer.

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