Für viele Unternehmen bedeutet die neue Rundfunkgebührenordnung deutlich höhere Kosten. Z. B. die Umlageberechnung für Fahrzeuge und PCs (vgl. Nr. 48/2014). Derzeit sind noch einige Klagen bei den Gerichten anhängig, so die Verfahren von SIXT und Rossmann vor dem VG München. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Potsdam neun weitere Verfahren abgeschlossen. Ergebnis: Die neue Gebührenordnung verstößt nicht gegen das Grundgesetz (VG Potsdam, Urteil vom 19.8.2014, VG 11 K 1294/14 u. a.).
Zuletzt wurde bekannt, dass die Gebührenordnung ein erhebliches zusätzliches Gebührenaufkommen für die öffentlichen Anstalten einbringt. Das verstößt gegen den ursprünglich genehmigten Zweck der Gebührenanpassung. Damit dürften die Chancen für SIXT steigen, eine Modifizierung der Gebührenordnung gerichtlich durchzusetzen.