Kategorien
Volkelt-Briefe

Bürokratie-Kosten: Lohn-Transparenz geht in die nächste Runde

Seit einem Jahr gilt das Ent­gelt­trans­pa­renz-Gesetz. Danach haben die Mit­ar­bei­ter in Unter­neh­men ab 200 Beschäf­tig­ten das Recht, Aus­kunft dar­über zu ver­lan­gen, wie viel die Kol­le­gen­In­nen in ver­gleich­ba­rer Beschäf­ti­gung ver­die­nen. Jetzt – ein Jahr spä­ter – lie­gen ers­te Erkennt­nis­se dar­über vor, wel­che Wir­kun­gen und Aus­wir­kun­gen das Gesetz in der Pra­xis hat. Das Ergeb­nis ist – zumin­dest aus Sicht Macher – aus­ge­spro­chen ernüch­ternd. In über 90 % aller Unter­neh­men spielt der gesetz­li­che Anspruch auf Lohn-Aus­kunft kei­ne Rol­le. Für die betrof­fe­nen Per­so­nal-Abtei­lun­gen bedeu­tet das umge­kehrt: Ent­war­nung. Die befürch­te­te Büro­kra­tie-Belas­tung ist damit ausgeblieben.

Aller­dings muss befürch­tet wer­den, dass …

die Par­tei­en die Wir­kungs­lo­sig­keit des Geset­zes in Sachen Gen­der Pay Gap nicht unwi­der­spro­chen hin­neh­men wer­den. Etwa, indem man nach­träg­lich mit einer Buß­geld­re­ge­lung oder einer tota­len Lohn-Tran­s­­pa­renz nach­rüs­tet. Auf die Ein­sicht, dass gesetz­li­che Rege­lun­gen nur bedingt in der Lage sind, gesell­schaft­li­che Struk­tu­ren, Phä­no­me­ne und Ent­wick­lun­gen zu ver­än­dern, darf man als Prag­ma­ti­ker wohl nicht set­zen. Zumal Ver­gü­tungs­fra­gen immer auch eine Fra­ge der Leis­tungs­fä­hig­keit und der Leis­tungs­be­reit­schaft sind – und hof­fent­lich bis auf wei­te­res auch bleiben.

(Quel­le: HiB v. 16.1.2018 „Bun­des­fa­mi­li­en­mi­nis­te­rin Gif­fey kün­dig­te an, im Juli die­ses Jah­res die Eva­lu­ie­rung zum Engelt­trans­pa­renz­ge­setz vor­zu­stel­len. Bis 2020 soll nach Anga­ben der Minis­te­rin die Gleich­stel­lungs­stra­te­gie der Bun­des­re­gie­rung fer­tig­ge­stellt und eine Bun­des­stif­tung Gleich­stel­lung ins Leben geru­fen wer­den“).

Im Juli 2019 ist eine ers­te Eva­lua­ti­on zur Wirk­sam­keit des Geset­zes durch die Bun­des­re­gie­rung geplant. Dabei – so steht es im Koali­ti­ons­ver­trag – „wird ein beson­de­res Augen­merk auf die Erfül­lung der ent­spre­chen­den Berichts­pflich­ten und Aus­kunfts­an­sprü­che lie­gen”. Wört­lich heißt es da: Auf Grund­la­ge der ers­ten Erfah­run­gen ist über wei­te­re erfor­der­li­che Schrit­te zu ent­schei­den. Das The­ma ist also kei­nes­wegs ausgestanden.

Schreibe einen Kommentar