Seit einem Jahr gilt das Entgelttransparenz-Gesetz. Danach haben die Mitarbeiter in Unternehmen ab 200 Beschäftigten das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, wie viel die KollegenInnen in vergleichbarer Beschäftigung verdienen. Jetzt – ein Jahr später – liegen erste Erkenntnisse darüber vor, welche Wirkungen und Auswirkungen das Gesetz in der Praxis hat. Das Ergebnis ist – zumindest aus Sicht Macher – ausgesprochen ernüchternd. In über 90 % aller Unternehmen spielt der gesetzliche Anspruch auf Lohn-Auskunft keine Rolle. Für die betroffenen Personal-Abteilungen bedeutet das umgekehrt: Entwarnung. Die befürchtete Bürokratie-Belastung ist damit ausgeblieben.
Allerdings muss befürchtet werden, dass …
die Parteien die Wirkungslosigkeit des Gesetzes in Sachen Gender Pay Gap nicht unwidersprochen hinnehmen werden. Etwa, indem man nachträglich mit einer Bußgeldregelung oder einer totalen Lohn-Transparenz nachrüstet. Auf die Einsicht, dass gesetzliche Regelungen nur bedingt in der Lage sind, gesellschaftliche Strukturen, Phänomene und Entwicklungen zu verändern, darf man als Pragmatiker wohl nicht setzen. Zumal Vergütungsfragen immer auch eine Frage der Leistungsfähigkeit und der Leistungsbereitschaft sind – und hoffentlich bis auf weiteres auch bleiben.
(Quelle: HiB v. 16.1.2018 „Bundesfamilienministerin Giffey kündigte an, im Juli dieses Jahres die Evaluierung zum Engelttransparenzgesetz vorzustellen. Bis 2020 soll nach Angaben der Ministerin die Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung fertiggestellt und eine Bundesstiftung Gleichstellung ins Leben gerufen werden“).