Weil die IHK Koblenz Beiträge ihrer (Pflicht-) Mitglieder nicht satzungsgemäß verwendet hat, muss die IHK …Beiträge für die Jahre 2007 und 2008 zurückzahlen. Betroffene Unternehmen aus dem IHK-Bezirk Koblenz sind gut beraten zu prüfen, ob eine solche Rückerstattung tatsächlich vorgesehen ist bzw. ob eine Verrechnung im Beitragsbescheid 2015 erfolgt. Am besten legen Sie gegen die Beitragsbescheide unter Hinweis auf das hier genannte Urteil Widerspruch ein (Oberverwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 23.9.2014, 6 A 11345/13).
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