Kategorien
Volkelt-Briefe

Bürokratie: IHK Koblenz muss Beiträge zurückzahlen

Weil die IHK Koblenz Bei­trä­ge ihrer (Pflicht-) Mit­glie­der nicht sat­zungs­ge­mäß ver­wen­det hat, muss die IHKBei­trä­ge für die Jah­re 2007 und 2008 zurück­zah­len. Betrof­fe­ne Unter­neh­men aus dem IHK-Bezirk Koblenz sind gut bera­ten zu prü­fen, ob eine sol­che Rück­erstat­tung tat­säch­lich vor­ge­se­hen ist bzw. ob eine Ver­rech­nung im Bei­trags­be­scheid 2015 erfolgt. Am bes­ten legen Sie gegen die Bei­trags­be­schei­de unter Hin­weis auf das hier genann­te Urteil Wider­spruch ein (Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Koblenz, Urteil vom 23.9.2014, 6 A 11345/13).

Schreibe einen Kommentar