Als Info-Dienst für Geschäftsführer prüfen wir von Berufs wegen (fast) täglich Gesetzesentwürfe und ‑anträge. Bestandteil jedes Antrags ist der Punkt „Erfüllungsaufwand“. Hier wird aufgeschlüsselt, welche Kosten mit dem Gesetz auf den Staat, den Steuerzahler oder die Unternehmen zukommen. Zum Mindestlohngesetz heißt es: „Bürokratiekosten entstehen für die Wirtschaft nur in geringem Maße“. Für die betroffenen Unternehmen ist das weniger Trost denn eine Milchmädchenrechnung. Wer z. B. mit vielen Mini-Jobbern unterwegs ist, musste im 1. Quartal gut und gerne mehrerer tausend Euro zusätzlich für Beratungsleistungen verbuchen. Jetzt soll eine Bürokratie-Bremse Abhilfe schaffen.
Schon die letzte schwarz-gelbe Koalition war mit dem Ziel angetreten, die Bürokratiekosten um 25 % zu senken. Was auf Unternehmer-Ebene nie angekommen ist. Auch die Einsetzung eines Anti-Bürokratisierungs-Kommissars auf EU-Ebene (Stoiber) brachte keine vorzeigbaren Ergebnisse. Die neue Bürokratie-Bremse soll die Wirtschaft um 744 Mio. EUR entlasten. Hoffentlich nicht nur auf dem Papier sondern in bar.