Das Finanzamt behält sich eine solche Maßnahme grundsätzlich im Kleingedruckten jedes Steuerbescheids vor. In der Praxis wird das z. B. angewandt, wenn der Steuerzahler bereits mehrmals Steuern nicht rechtzeitig bezahlt hat. Das Finanzamt ist also grundsätzlich zu dieser Maßnahme berechtigt – es gibt kein wirksames Rechtsmittel dagegen. …
Ablauf der Kontensperrung: Die Einzugsstelle des Finanzamts informiert die Bank über diese Maßnahme. Die Bank ist dann dazu verpflichte, Auszahlungen sofort einzustellen. Dabei ist nicht unbedingt sicher gestellt, dass der Sachbearbeiter der Bank, der die Sperrung veranlasst, zugleich auch den Sachbearbeiter informiert, der Ansprechpartner des Konto-Inhabers ist. Aus der Praxis werden regelmäßig Fälle bekannt, in denen der Konto-Inhaber erst nach einem Hinweis des Lieferanten auf offene Rechungen von der Sperrung erfahren. In der Regel kostet es nicht nur einige zeitaufwendige Telefonate, um die Arbeitssituation wieder herzustellen. Dazu muss schnell Geld beschafft werden – was sich meistens in schlechteren Konditionen bemerkbar macht. Dazu müssen Belege hin- und hergefaxt werden, Ansprechpartner ausfindig gemacht werden und – schlussendlich – auch noch die Stundenabrechnung des zwischengeschalteten Steuerberaters beglichen werden – drei- bis vierhundert Euro zusätzlich.
Auch wenn es nervt – Post vom Finanzamt sollten Sie nie liegen lassen. Spätestens, wenn Sie bereits 2 oder 3 Mal mit einem Steuerrückstand aufgefallen sind, sollten Sie davon ausgehen, dass das Finanzamt demnächst gegen Sie „erzieherisch“ vorgehen wird und eine angedrohte Kontensperrung auch durchziehen wird. Prüfen Sie Bescheide grundsätzlich auf Anlass und Fristen. Beschaffen Sie sofort die ausstehenden Beträge. Sprechen Sie mit Ihrem Bankberater, wie im Falle einer Kontensperrung vorzugehen ist. Sensibilisieren Sie den Berater dafür, dass er Sie sofort informiert – über Mobil-Telefon und E‑Mail. Lassen Sie sich dessen Direktkontakt geben, damit Sie die Freigabe der Sperrung durch das Finanzamt sofort und ohne weiteren Zeitverlust an die Bank weiterleiten können. Informieren und kontakten Sie sofort den Steuerberater. Wenn Sie den nicht erreichen: Nehmen Sie sofort mit dem Sachbearbeiter im Finanzamt Kontakt auf, der die Sperrung veranlasst hat. Bringen Sie in Erfahrung, was Sie tun müssen, um die Sperrung aufzuheben. Lassen Sie sich sofort nach Zahlung der Steuer schriftlich (Fax) bescheinigen, dass das Finanzamt die Sperrung aufgehoben hat. Leiten Sie diese Bestätigung umgehend an die Bank weiter (Fax) und vergewissern Sie sich darüber, dass alle ausstehenden Lastschriften und angewiesenen offenen Rechnungen überwiesen wurden. Selbst wenn Sie „eilig“ vorgehen, müssen Sie davon ausgehen, dass Sie jede Steuer-Nachlässigkeit 2 und mehr Tage auf Trapp halten wird.