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Volkelt-Briefe

BGH-aktuell: Rücktrittsrecht wird für Unternehmen noch schwieriger

Der BGH hat Kri­te­ri­en dafür auf­ge­stellt, wann der Kun­de ein Pro­dukt wegen Sach­man­gel zurück­zu­ge­ben kann (Urteil vom 28.5.2014, VIII ZR 94/13). Es gilt: Der Kun­de ist zur Rück­ga­be berech­tigt, wenn die Män­gel­be­sei­ti­gungs­kos­ten mehr als 5 % (bis­her: 10 %) des Kauf­prei­ses betra­gen. Bei­spiel: Der Kun­de hat einen Neu­wa­gen erwor­ben. Kau­preis: 29.953 EUR. Es stell­te sich her­aus, dass die Ein­park­hil­fe falsch ein­ge­baut war und feh­ler­haft funk­tio­niert. Der Man­gel­be­sei­ti­gungs­auf­wand betrug laut Gut­ach­ten 1.958 EUR. Das Urteil: 5 % Män­gel­be­sei­ti­gungs­kos­ten genü­gen für den Rücktritt.

Die­se stren­gen Vor­ga­ben kön­nen Sie auch nicht durch abwei­chen­de Ver­ein­ba­run­gen in Ihren All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) umge­hen. Wich­tig für Online-Ver­käu­fer: Beach­ten Sie die neu­en Rege­lun­gen zum Fern­ab­satz­ge­setz, die ab 13.6.2014 ver­bind­lich gel­ten (Wider­rufs­frist, Wider­rufs­be­leh­rung, ein­heit­li­ches Wider­rufs­for­mu­lar, Weg­fall der 40-EUR-Klau­sel, Ände­run­gen beim Rückgaberecht).

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