In der wirtschaftlichen Krise der GmbH gibt es oft kein Geld von der Bank mehr. Es bleibt aber die Möglichkeit, dass Familien-Mitglieder mit einem Darlehen vorübergehende Liquiditätsprobleme überbrücken. In der Praxis hilft das gerade bei konjunkturellen Schwankungen oder bei einem kurzfristigen Zahlungsausfall eines großen Kunden weiter. Anreiz für die Familien-Hilfe: Die GmbH zahlt für das Darlehen gute Zinsen. Ist der Darlehensgeber selbst nicht an der GmbH beteiligt, kann er die Zinsen mit günstigen 25 % Abgeltungssteuer pauschal versteuern. Auch dann, wenn der Ehegatte oder das Kind zu mehr als 10 % an der GmbH beteiligt ist.
Wichtig: Bisher haben die Finanzbehörden bei einer mehr als 10% Beteiligung des Familien-Mitglieds die Zinsen mit dem Einkommenssteuer-Tarif des Darlehensgebers versteuert. Der lag dann meistens über 25 %. Jetzt hat der BFH klargestellt, dass auch solche Darlehen von dem Gesellschafter nahe stehenden Personen immer dann mit der Abgeltungssteuer versteuert werden dürfen, solange der Ehegatte den anderen nicht zu einer Darlehensvergabe zwingen, überstimmen oder einen vergleichbar starken Einfluss auf den Darlehensgeber ausüben kann (BFH, Urteil vom 14.5.2014, VIII R 31/11 u.a.).