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Volkelt-Briefe

Betriebsrat muss Ihren Raumvorschlag für die Betriebsversammlung annehmen

Selbst wenn ein für eine Betriebs­ver­samm­lung bes­ser geeig­ne­ter Raum im Unter­neh­men vor­han­den ist, dür­fen Sie bestimmen, …

dass die Betriebs­ver­samm­lung in dem von Ihnen vor­ge­ge­be­nen Räum­lich­kei­ten statt­zu­fin­den hat. Vor­aus­set­zung: Der Raum genügt den kon­kre­ten Erfor­der­nis­sen des Betriebs­ra­tes z. B. in Sachen Grö­ße und Aus­stat­tung (LAG Hes­sen, Urteil vom 12.6.2012, 16 TaBV­Ga 149/12).

Für die Pra­xis: Die Geschäfts­lei­tung hat­te statt der bestuhl­ten Lager­hal­le die aus­rei­chend gro­ße Kan­ti­ne vor­ge­schla­gen. Begrün­dung: Das Aus­räu­men der Lager­hal­le nimmt zu viel Zeit in Anspruch. Der Betriebs­rat muss sich nach Ihrem Vor­schlag richten.

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