Selbst wenn ein für eine Betriebsversammlung besser geeigneter Raum im Unternehmen vorhanden ist, dürfen Sie bestimmen, …
dass die Betriebsversammlung in dem von Ihnen vorgegebenen Räumlichkeiten stattzufinden hat. Voraussetzung: Der Raum genügt den konkreten Erfordernissen des Betriebsrates z. B. in Sachen Größe und Ausstattung (LAG Hessen, Urteil vom 12.6.2012, 16 TaBVGa 149/12).
Für die Praxis: Die Geschäftsleitung hatte statt der bestuhlten Lagerhalle die ausreichend große Kantine vorgeschlagen. Begründung: Das Ausräumen der Lagerhalle nimmt zu viel Zeit in Anspruch. Der Betriebsrat muss sich nach Ihrem Vorschlag richten.