In Baden-Württemberg gibt es ab sofort eine Sondereinheit für Steuerfahndung. Schwerpunkt ist die Überwachung des Internethandels. Zusätzliche IT-Experten werden Internet-Seiten prüfen, so z. B. auch die Ebay-Aktivitäten, mit denen Firmen zusätzliche Umsätze erzielen. Neu ist auch, dass diese Sondergruppe ihre Erkenntnisse aus IT- und Internet-Auswertungen allen Länderfinanzbehörden zur Verfügung stellen wird. Damit sind jetzt nach anderen Bundesländern auch in BW die Voraussetzungen für ein bundesweit einheitliches Vorgehen in Sachen Steuerfahndung geschaffen.
Für die meisten Unternehmen wird sich in Sachen „Prüfungsintensität” kaum etwas ändern. Einschneidender sind die im stillen erlassenen Verwaltungsvorschriften, mit denen die Finanzbehörden teils ohne tatsächliche rechtliche Grundlage eigenständig und unkontrolliert Steuergesetze nach ihrem Gutdünken auslegen und umsetzen (z. B. „Zufluss von Arbeitslohn beim Gesellschafter-Geschäftsführer” oder die immer unübersichtlichen und restriktiven Vorgaben zur Verlustverrechnung bei GmbH-Anteilsübertragungen, vgl. dazu hier weiter unten). Für GmbHs ist damit eine Steuerabwicklung ohne Berater, weiter steigende Beraterkosten und zunehmendes Prozessrisiko kaum noch möglich.