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Volkelt-Briefe

Betriebsprüfung: Was macht die neue Sondereinheit Steuerfahndung?

In Baden-Würt­tem­berg gibt es ab sofort eine Son­der­ein­heit für Steu­er­fahn­dung. Schwer­punkt ist die Über­wa­chung des Inter­net­han­dels. Zusätz­li­che IT-Exper­ten wer­den Inter­net-Sei­ten prü­fen, so z. B. auch die Ebay-Akti­vi­tä­ten, mit denen Fir­men zusätz­li­che Umsät­ze erzie­len. Neu ist auch, dass die­se Son­der­grup­pe ihre Erkennt­nis­se aus IT- und Inter­net-Aus­wer­tun­gen allen Län­der­fi­nanz­be­hör­den zur Ver­fü­gung stel­len wird. Damit sind jetzt nach ande­ren Bun­des­län­dern auch in BW die Vor­aus­set­zun­gen für ein bun­des­weit ein­heit­li­ches Vor­ge­hen in Sachen Steu­er­fahn­dung geschaffen.

Für die meis­ten Unter­neh­men wird sich in Sachen „Prü­fungs­in­ten­si­tät” kaum etwas ändern. Ein­schnei­den­der sind die im stil­len erlas­se­nen Ver­wal­tungs­vor­schrif­ten, mit denen die Finanz­be­hör­den teils ohne tat­säch­li­che recht­li­che Grund­la­ge eigen­stän­dig und unkon­trol­liert Steu­er­ge­set­ze nach ihrem Gut­dün­ken aus­le­gen und umset­zen (z. B. „Zufluss von Arbeits­lohn beim Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer” oder die immer unüber­sicht­li­chen und restrik­ti­ven Vor­ga­ben zur Ver­lust­ver­rech­nung bei GmbH-Anteils­über­tra­gun­gen, vgl. dazu hier wei­ter unten). Für GmbHs ist damit eine Steu­er­ab­wick­lung ohne Bera­ter, wei­ter stei­gen­de Bera­ter­kos­ten und zuneh­men­des Pro­zess­ri­si­ko kaum noch möglich.

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