In letzter Zeit gibt es immer mehr Hinweise darauf, dass die Steuerprüfer sich bei Betriebsprüfungen viel Zeit lassen. So werden immer wieder Fälle bekannt, in denen selbst bei kleineren Betrieben erst nach Monaten ein Zwischenergebnis bekannt gegeben wird und es auch dann noch Wochen bis zur Schlussbesprechung dauert (vgl. zuletzt Nr. 44/2015). In diesem Besteuerungsverfahren musste die geprüfte GmbH nach dem vorläufigen Nachzahlungsergebnis 700.000 EUR zahlen sollen. Erst nach einem halben Jahr einigte man sich in der Schlussbesprechung auf eine Nachzahlung von gerade einmal 50.000 EUR. …
GmbHs, die sich gegen eine überlange Prüfungsdauer beschweren und deswegen einen Erlassantrag über die Nachsteuern stellen, haben bislang wenig Aussicht auf Erfolg. Die Finanzämter lehnen Erlassanträge in der Regel ab. Nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) kommt jetzt Bewegung in die Sache. Dort hatte der BFH in einem extrem langen Prüfverfahren (mit 10 jähriger Unterbrechung) entschieden, dass eine Nachzahlung nicht mehr geleistet werden muss (BFH, Beschluss vom 21.1.2015, VIII B 112/13).