Als Betriebsaufspaltung bezeichnet man die Aufteilung eines einheitlichen Unternehmens auf zwei selbstständige Rechtsträger. Durch die Aufspaltung entstehen zwei Unternehmen, die nach ihrem Gegenstand Besitz- und Betriebsunternehmen sind. Das Besitzunternehmen verpachtet oder vermietet das Anlagevermögen des bisher einheitlichen Unternehmens an das Betriebsunternehmen. Die betrieblichen Aufgaben, etwa Produktion und/oder Vertrieb, werden von dem Betriebsunternehmen übernommen. In der Regel wird das Besitzunternehmen als Personengesellschaft, das Betriebsunternehmen als GmbH begründet.
Vorteil einer Betriebsaufspaltung:
- das Vermögen bleibt in der Hand der Besitzer/Gesellschafter der Personengesellschaft. Zusatzvorteil: Inanspruchnahme des Freibetrags bei der Gewerbesteuer. Wird diese als vermögensverwaltend (Überlassung eines Grundstückes des Gesellschafters) behandelt, bleiben die Gewinn sogar gänzlich gewerbesteuerfrei,
- das Betriebsrisiko bleibt durch die Rechtsform GmbH auf das Vermögen der GmbH beschränkt.