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Betriebsaufspaltung

Als Betriebs­auf­spal­tung bezeich­net man die Auf­tei­lung eines ein­heit­li­chen Unter­neh­mens auf zwei selbst­stän­di­ge Rechts­trä­ger. Durch die Auf­spal­tung ent­ste­hen zwei Unter­neh­men, die nach ihrem Gegen­stand Besitz- und Betriebs­un­ter­neh­men sind.

Als Betriebs­auf­spal­tung bezeich­net man die Auf­tei­lung eines ein­heit­li­chen Unter­neh­mens auf zwei selbst­stän­di­ge Rechts­trä­ger. Durch die Auf­spal­tung ent­ste­hen zwei Unter­neh­men, die nach ihrem Gegen­stand Besitz- und Betriebs­un­ter­neh­men sind. Das Besitz­un­ter­neh­men ver­pach­tet oder ver­mie­tet das Anla­ge­ver­mö­gen des bis­her ein­heit­li­chen Unter­neh­mens an das Betriebs­un­ter­neh­men. Die betrieb­li­chen Auf­ga­ben, etwa Pro­duk­ti­on und/oder Ver­trieb, wer­den von dem Betriebs­un­ter­neh­men über­nom­men. In der Regel wird das Besitz­un­ter­neh­men als Per­so­nen­ge­sell­schaft, das Betriebs­un­ter­neh­men als GmbH begründet.

Vor­teil einer Betriebsaufspaltung:

  1. das Ver­mö­gen bleibt in der Hand der Besitzer/Gesellschafter der Per­so­nen­ge­sell­schaft. Zusatz­vor­teil: Inan­spruch­nah­me des Frei­be­trags bei der Gewer­be­steu­er. Wird die­se als ver­mö­gens­ver­wal­tend (Über­las­sung eines Grund­stü­ckes des Gesell­schaf­ters) behan­delt, blei­ben die Gewinn sogar gänz­lich gewerbesteuerfrei,
  2. das Betriebs­ri­si­ko bleibt durch die Rechts­form GmbH auf das Ver­mö­gen der GmbH beschränkt.

Weiterführende Informationen:

Der Schnell­kurs für Geschäfts­füh­rer – Inhaltsübersicht